Einkaufen in Düsseldorf An diesen Sonntagen sollen 2024 die Geschäfte in Düsseldorf öffnen
Düsseldorf · Die Termine für das Jahr 2024 stehen fest. Es sind allerdings deutlich weniger als es das Gesetz zulassen würde. Im vergangenen Jahr gab es keine Klagen von Verdi.
Zehnmal sollen in diesem Jahr Geschäfte in der Stadt an einem Sonntag öffnen. Der Stadtrat hatte mit Mehrheit für folgende Termine gestimmt: In der Innenstadt samt Altstadt und Carlstadt am 10. März zur Messe Pro-Wein (inklusive Kaiserswerth), am 2. Juni zur Messe Drupa, am 1. September zum Caravan-Salon und am 1. Dezember und damit am ersten Advent zum Weihnachtsmarkt.
In den Stadtteilen sind Verkaufssonntage zu folgenden Anlässen beschlossen: Am 17. März gibt es den Ostermarkt auf dem Gertrudisplatz in Eller, am 12. Mai steht der Maimarkt in der Benrather Fußgängerzone an, das Luegalleefest in Oberkassel folgt am 18. August, Gumbertstraßenfest in Eller und „Kaiserswerth feiert“ im Klemensviertel gibt es am 8. September, das Nordstraßenfest in Pempelfort soll am 22. September stattfinden, am 8. Dezember dann die Weihnachtsmärkte in Benrath, Kaiserswerth, Oberkassel, Pempelfort und Eller.
Mit zehn Terminen unterschreitet Düsseldorf deutlich die Grenze der gesetzlichen Möglichkeiten. Eigentlich wären 16 Termine denkbar, einzelne Geschäfte dürfen maximal acht Mal öffnen. Düsseldorf hält sich weiterhin an einen mehr als zehn Jahre alten Kriterienkatalog, den Politik, Stadt sowie Einzelhandelsverband, Verdi, Kirchen und Industrie- und Handelskammer erarbeitet hatten. Danach sind nur zwölf Termin möglich. Handelsverband und auch IHK hatten bereits den Wunsch geäußert, diese Selbstbeschränkung an die Rechtsprechung anzupassen, eine Einigung konnte allerdings nicht erzielt werden. Die Stadt kassierte aufgrund des eigenen Regelwerks auch den aktuellen Vorschlag des Handelsverbandes für geöffnete Geschäfte zum Künstlermarkt in Eller am 13. Oktober, da es höchstens drei Freigaben pro Stadtteil geben soll.
Verdi hatte sich kritisch zu sämtlichen Verkaufssonntagen geäußert, bemängelt nicht ausreichende Prognosen zu Besucherzahlen. Hintergrund: rechtlich sollen die geöffneten Geschäfte keine stärkere Anziehungskraft haben als der Anlass. Ob es zu Klagen gegen einzelne Termine kommen wird, ist offen, sagt Verdi-Gewerkschaftssekretär Robert Puleski auf Nachfrage. Die Stadt betont allerdings: „Der diesjährige Antrag des Handelsverbandes enthält ausschließlich Freigaben, die zurückliegend einer Klage standhalten konnten oder bislang nicht beklagt wurden.“ So solle mehr Verlässlichkeit gewährleistet werden. Tatsächlich ist etwa wie bereits 2023 keine Sonntagsöffnung vor den Bilker Arcaden beantragt worden, gegen die Verdi einst erfolgreich vorgegangen war. Dieser zurückhaltende Ansatz hatte übrigens offenbar Wirkung: Wie das Oberverwaltungsgericht auf Nachfrage mitteilt, gab es 2023 keine Klagen von Verdi gegen Geschäftsöffnungen an Sonntagen.