Bauen in Düsseldorf Gewagte Architektur: Das „wilde Haus“ von der Bertastraße
Düsseldorf · Der sechsgeschossige Neubau mit preistgünstigen 23 Eigentumswohnungen ist Resultat eines Investorenauswahlverfahrens. Bedacht werden sollen vor allem Menschen mit systemrelevanten Berufen.
(arc) Die Bertastraße in Gerresheim ist nicht unbedingt bekannt für außergewöhnliche Architektur, es dominieren eher unscheinbare Einfamilienhäuser auf der einen und Kleingärten auf der anderen Straßenseite. Das wird sich bald ändern, denn an der Hausnummer 117 soll ein Neubau errichtet werden, den Andrea Marienfeld vom Bauaufsichtsamt in der Bezirksvertretung 7 als „das wilde Haus von der Bertastraße“ bezeichnete.
Die gewagte Architektur erklärt sich zum einen ein Stück weit dadurch, dass das Gebäude nahe der Kreuzung zur Dreherstraße noch zur erweiterten Fläche des Neubaugebietes Quellenbusch gezählt wird. Zum anderen ist der Baukörper mit den geschossweise variierenden Vor- und Rücksprüngen Resultat eines Investorenauswahlverfahrens, bei dem die Stadt hinsichtlich einer Veräußerung des Grundstücks gezielt bezahlbare Eigentumswohnungen für Menschen mit systemrelevanten Berufen – sozusagen eine Belohnung für Corona-Helden – im Blick hatte. Und da darf die Architektur dann auch mal etwas ungewöhnlich sein.
Basierend auf dem Bebauungsplan von 2005 entstehen 23 Wohneinheiten in dem sechsgeschossigen Mehrfamilienhaus mit einer Tiefgarage (Grundwasserproblematik wurde geprüft). Das Gebäude erhält zu allen Seiten Balkone mit integrierter Begrünungsanlage. Großen Wert wird bei der Umsetzung auf das energetische und ökologische Konzept gelegt. Wermutstropfen: Es sind elf satzungsgeschützte Bäume von dem Bauvorhaben betroffen. Der Name des Bauprojekts: Die „Etagengärten von Gerresheim“.
Das „wilde Haus“ kam bei den Politikern sehr gut an. Der Grüne Marco Huppertz lobte die „tolle Architektur, die sich vom Einerlei abhebt“. Auch die Linke Petra Müller-Gehl empfand den Entwurf als „sehr interessant, das wird für Gerresheim eine architektonische Bereicherung“. Die erforderlichen Befreiungen – insbesondere überschreitet das Bauvorhaben wegen der Balkone und Dachterrassen die festgesetzte Baugrenze um bis zu 3,50 Meter – wollten die Mitglieder der Bezirksvertretung 7 daher auch gerne erteilen, der Bauantrag wurde letztlich einstimmig auf den Weg gebracht.