Düsseldorfer Brückenfamilie Denkmalschutz für Düsseldorfer Brücken?
Düsseldorf · Der Landschaftsverband Rheinland hat den Eintrag in die Denkmalliste für zwei Brücken beantragt.
Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat bei der Bezirksregierung beantragt, dass nach der Theodor-Heuss-Brücke zwei weitere Düsseldorfer Schrägseilbrücken in die Denkmalliste aufgenommen werden. Der Antrag bezieht sich auf die Oberkasseler Brücke und die Rheinkniebrücke. Damit solle die Bedeutung der gesamten „Düsseldorfer Brückenfamilie“ gewürdigt werden.
Die Theodor-Heuss-Brücke ist die älteste der drei genannten – sie überspannt bereits seit den 1950er-Jahren in Düsseldorf den Rhein. Die Rheinkniebrücke wurde 1969 in Betrieb genommen, die Oberkasseler Brücke zunächst 1973 und dann – nach ihrer spektakulären Verschiebung – am neuen Standort 1976.
Unter Federführung des damaligen Düsseldorfer Beigeordneten für Stadtplanung, Friedrich Tamms, seien die hochmodernen Brücken „in enger konstruktiver und ästhetischer Abhängigkeit“ entstanden, erklärte das Amt für Denkmalpflege. Unterschiedliche städtebauliche Bedingungen, die Strömungsverhältnisse des Rheins und technische Neuerungen hätten zu den Variationen im Detail geführt.
„In Düsseldorf entstand eine Art Mustersammlung für die besonders filigranen Schrägseilbrücken modernster Bauart, die es in dieser Größe bis dato nicht gegeben hatte“, sagt der wissenschaftliche Referent für Technikdenkmäler des Amtes, Ralf Liptau: „Das ist international wahrgenommen worden, die Düsseldorfer Brücken waren vorbildgebend für noch weit größere Brückenbauprojekte weltweit.“
Neben der technikgeschichtlichen Bedeutung gebe es aber noch weitere Gründe für eine Eintragung der Brücken in die Denkmalliste. So habe Friedrich Tamms renommierte Ingenieure wie Fritz Leonhardt in das Projekt eingebunden, die er seit seiner Tätigkeit für die Reichsautobahn während der Zeit des Nationalsozialismus kannte. Die Geschichte der Brückenplanung steht damit auch mahnend für die problematische Kontinuität von NS-Karrieren in der jungen Bundesrepublik. „In ihrer Gesamtheit bezeugen die Brücken darüber hinaus den weitgehenden Umbau Düsseldorfs zur autogerechten Verwaltungsmetropole in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg. Nicht zuletzt hat die Brückenfamilie mit ihren Schrägseilen und Pylonen von über 100 Metern Höhe bis heute stadtbildprägende Wirkung.“
Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen sieht ein zweistufiges Verfahren vor, nach dem Denkmäler nach rein fachlichen Kriterien eingetragen werden sollen. Fragen der Erhaltung würden auf dieser Grundlage in der zweiten Stufe behandelt. Übrigens bedeutet der Denkmalschutz nicht automatisch, dass eine Brücke unantastbar ist – so wird über die Zukunft der maroden Theodor-Heuss-Brück seit Jahren diskutiert. Hier ist ein Teil-Neubau nur eine der diskutierten Varianten.