Düsseldorfer Kirmes Ermittlung im Fall des toten Pferdes eingestellt

Düsseldorf · Ein vorsätzliches Töten lag offenbar nicht vor. Bei der Parade sollen nun wieder 70 Pferde mitlaufen, Tierschützer wollen protestieren.

Schützen auf Pferden auf dem Weg zur feierlichen Investitur des Schützenkönigs im vergangenen Jahr.

Foto: Anne Orthen

Nach dem Tod eines Schützenpferdes im vergangenen Jahr hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingestellt. Die Tierrechtsorganisation Peta hatte Strafanzeige gegen den Halter des Pferdes erstattet. Der Vorwurf: Das Tier sei gezwungen worden, bei dem Umzug mitzulaufen, obwohl es nicht in der Verfassung dazu gewesen sein soll. Das Verfahren wurde beendet, denn der Paragraf des Tierschutzgesetzes bezieht sich auf das vorsätzliche Verletzen oder Töten eines Tieres. Dies sei in diesem Fall nicht nachweisbar gewesen, sagt eine Sprecherin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft.

Der 19 Jahre alte Wallach aus einem Ratinger Stall war beim Umzug der Schützen auf der Königsallee zusammengebrochen und gestorben. Die Obduktion ergab, dass das Tier an Herzschwäche starb. Ein Herzfehler in Verbindung mit der körperlichen Belastung könne zum Zusammenbruch geführt haben, hieß es vom Düsseldorfer Veterinäramt. Auch die Vorbesitzerin erhob schwere Vorwürfe: Ihr zufolge war vereinbart worden, dass das Pferd niemals auf Festumzügen eingesetzt werden solle, da es aufgrund seines schwachen Nervenkostüms und seines Charakters unter keinen Umständen dafür geeignet sei.

Düsseldorfer Schützen halten trotz allem am Pferde-Einsatz fest

Die Düsseldorfer Schützen halten trotz der anhaltenden Kritik am Einsatz von Pferden bei ihren Brauchtumsveranstaltungen fest. Zwar wurde die große Parade im vergangenen Jahr nach dem Tod des Tieres abgesagt, soll nun aber wieder wie geplant stattfinden. Bei der Parade und im Festzug am ersten Kirmessonntag werden rund 70 Pferde mitlaufen, hinzu kommen zwei je zweispännige Kutschen, sagt Ernst-Toni Kreuels, Oberst des St. Sebastianus Schützenvereins 1316. Damit habe sich an der Zahl der Tiere im Vergleich zu den Vorjahren nichts geändert.

Über die Zukunft von Pferden im Brauchtum habe man in dem Verein durchaus diskutiert, sagt Sabine Ilbertz, Vorsitzende der St.-Sebastianus-Reitervereinigung. Nach dem Vorfall habe man alle Mitglieder einberufen, um zu beraten, ob weiterhin Tiere eingesetzt werden sollten. Man habe sich aber schließlich für eine Parade mit Pferden entschieden. „Unfälle können passieren, das hatte nichts mit dem Schützenfest zu tun. Auch für die Reiter war das mehr als tragisch“, sagt Sabine Ilbertz.

Tierschützer haben bereits eine Demonstration bei dem Umzug am kommenden Sonntag angekündigt. Peta hat für den Nachmittag einen kleinen Protest an der Königsallee/Ecke Königstraße geplant, bestätigte die Polizei, es werden 15 Aktivisten erwartet. Auch aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes sind die Umzüge für die Tiere weiterhin belastend – trotz strengerer Vorgaben, die das Land Nordrhein-Westfalen nach mehreren Vorfällen erlassen hat. „Lärm, Gedränge und fliegendes Wurfmaterial stellen nach wie vor einen erheblichen Stressfaktor für die Fluchttiere dar“, sagt Andrea Mihali, Expertin für Pferde beim Tierschutzbund.

Die Landesregierung hatte sich das Thema auf den Zettel genommen und eine Liste mit Anforderungen erstellt, die erfüllt sein müssen, um Pferde bei Festumzügen tierschutzgerecht einzusetzen und Unfällen vorzubeugen. So müssen etwa die Veranstalter prüfen, ob die Reitbetriebe eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz haben. Die Schützen müssen zudem einen Tierarzt beauftragen, der alle Pferde vorab untersucht und zum Zug zulässt. Die Pferde dürfen nicht sediert werden, sollen zwischen sechs und 20 Jahre alt sein und müssen nachweislich auf den Einsatz vorbereitet sein, etwa mit der Gelassenheitsprüfung für Sport- und Freizeitpferde. Die Reiter müssen zudem eine Grundausbildung im Umgang mit Pferden und mehrjährige Reiterfahrung haben, auch mit Gefahrensituationen. Auch dürfen die Reiter nicht zu schwer sein – die Grenze liegt bei 15 Prozent des Pferdegewichtes. Der Reiter eines 600 Kilogramm schweren Pferdes darf also maximal 90 Kilo wiegen.

Auch beim diesjährigen Rosenmontagszug, in dem 18 Pferde mitliefen, galten diese Regeln, die das Comitee Düsseldorfer Carneval (CC) aus Sicht von Peta aber nicht befolgt hat. So befand sich ein Spielmannszug kurz vor den Pferden der Bürgerwehr – das passt eigentlich nicht zu den den Leitlinien. Die Tiere sollen nicht unmittelbar vor oder hinter einer Musikkapelle laufen, um sie vor der Lärmbelastung zu schützen.

Bei den Umzügen der Schützen setze man alle Regeln um, die dem Wohl der Pferde und Reiter zuträglich seien, heißt es von dem Verein. „Das Pferdewohl steht wie sonst auch in diesem Jahr wieder ganz oben“, sagt Ilbertz. In Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt sei eine Checkliste erarbeitet und an alle Reiter und Verleiher weitergegeben worden. Dazu gehört beispielsweise, dass immer genug Wassereimer verfügbar sein müssen und die Schützen auch noch für die Pferde verantwortlich sind, wenn sie abgestiegen sind. Brauchtumsvereine in anderen Städten sind hier strikter. Beim Karnevalsumzug in Bonn etwa sind in diesem Jahr erstmals keine Pferde mitgelaufen.