Stadtplanung in Düsseldorf Jonges sorgen sich um Zukunft des Luisen-Gymnasiums
Düsseldorf · Die Schule verlässt 2026 ihren jetzigen Standort. Die Stadt hat noch keine Pläne für die Weiternutzung des Gebäudes.
(nic) Der Heimatverein Düsseldorfer Jonges fordert für das traditionsreiche Schulgebäude des Luisen-Gymnasiums eine kulturelle oder schulische Nutzung auch nach dem Umzug der bisherigen Nutzer. „Das Interesse der Bürgerschaft ist, das Luisen-Gymnasium als Baudenkmal und für kulturelle Zwecke zu erhalten“, erklärt Jonges-Baas Wolfgang Rolshoven. In der Politik hatte es angesichts der schwierigen finanziellen Lage der Stadt zuletzt den Vorstoß gegeben, einen ursprünglich nicht erwogenen Verkauf des Gebäudes doch in Betracht zu ziehen. Der Heimatverein warnt jedoch vor einem „gedankenlosen Verkauf aus maximalen Gewinnüberlegungen“. Aktuell entsteht ein Neubau für das Gymnasium an der Völklinger Straße in Bilk, der Umzug ist für 2026 geplant. Dass sich die Schulkonferenz für einen „Neubau auf der grünen Wiese“ entschieden habe, sei sicherlich nachvollziehbar, betonte Rolshoven: „Denn in einem Baudenkmal lassen sich nach heutigen Gesichtspunkten gestaltete Räume für IT-Unterricht, Sprachlabor, modernen Physik-, Chemie und Biologieunterricht und gut belichtete Kunst- und großzügige Musikräume nicht ohne große Kosten realisieren.“ Dennoch sieht der Heimatverein die Stadt in der Pflicht, das denkmalgeschützte Gebäude keinesfalls zu verkaufen, sondern eine sinnvolle Weiternutzung zu finden. Zu klären seien „Alternativen zur zukünftigen Nutzung des Schulgebäudes für kulturelle und schulische Zwecke, ggf. Privatschulen oder andere Bildungseinrichtungen“. Stadtdirektor Burkhard Hintzsche hatte in der Bezirksvertretung 1 vor einigen Monaten darauf verwiesen, dass eine schulische Folgenutzung des Gebäudes abschließend geprüft wurde und nicht sinnvoll realisiert werden könne. Die Prüfung der weiteren Alternativen werde wegen ihrer Komplexität dauern. „Mögliche andere Folgenutzungen des derzeitigen Schulstandortes werden im gesamtstädtischen Interesse derzeit geprüft“, hieß es in der Antwort wörtlich: „Eine Eigennutzung ist dabei ebenso möglich wie eine wirtschaftliche Vermarktung. Eine Entscheidung zur Nachnutzung wird anhand des innerstädtischen Bedarfs geprüft.“