Landgericht Düsseldorf Löwentraut hat vor Gericht Erfolg gegen Galerie

Düsseldorf · Der Maler erhält 285.000 Euro. Darüber hinaus müssen Werke zurück gegeben werden.

Der Zehn-Jahres-Vertrag habe die Freiheit des jungen Künstlers Leon Löwentraut zu sehr eingeschränkt, urteilte das Gericht.

Der Zehn-Jahres-Vertrag habe die Freiheit des jungen Künstlers Leon Löwentraut zu sehr eingeschränkt, urteilte das Gericht.

Foto: dpa/Sven Hoppe

(wuk) Fast fünf Monate Bedenkzeit vom Gericht und der erklärte Wille beider Parteien, sich doch noch um eine friedliche Einigung zu bemühen, waren offenbar nicht genug: Weil es im Millionen-Streit zwischen Maler Leon Löwentraut und seinem Stamm-Galeristen zu keiner Verhandlungslösung kam, hat am Freitag das Landgericht ein Teil-Urteil gefällt. Demnach ist der Zehn-Jahres-Vertrag, mit der die Galerie den jungen Maler an sich binden wollte, null und nichtig. Und Löwentraut stehen nach Aufrechnung von Gegenforderungen jetzt noch rund 285 000 Euro zu. Das Teil-Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im August 2023 waren sich die Widersacher, die ursprünglich doch gemeinsam den Weg in den internationalen Kunstmarkt beschreiten wollten, wie zwei Fremde vor einer Zivilkammer des Landgerichts begegnet. Löwentraut hatte nicht nur den Zehn-Jahres-Vertrag mit der Galerie gekündigt und per Klage bei Gericht die Bestätigung dafür gefordert, sondern hatte zudem rund 500 000 Euro aus einem Verkauf seiner Bilder verlangt plus die Herausgabe einzelner Original-Gemälde. Im Gegenzug allerdings hatte die Galerie rund 1,2 Millionen Euro von Löwentraut gefordert. Und kurz vor dieser Gerichtsverhandlung im August 2023 hatte der 25-jährige Maler einen Vergleichsvorschlag präsentiert, wonach er mit dem Galeristen doch noch drei Jahre zusammen arbeiten, ihm weitere 50 Werke als Unikate liefern und diese dann gemeinsam über Ausstellungen vermarkten wolle.

Danach wollte man sich um einen  Kompromiss bemühen – ergebnislos. Also schritt das Landgericht jetzt zum Urteil. Demnach sei der Zehn-Jahres-Vertrag mit der Galerie unwirksam, da eine derart langjährige Bindung an eine Galerie „eine nicht unerhebliche Einschränkung insbesondere der Kunstfreiheit“ des Malers darstelle. Zusätzlich wurde die Galerie dazu verurteilt, diverse Werke wieder an den Maler herauszugeben, darunter auch Gemälde aus einem 17-teiligen Zyklus. Was bisher durch die Galerie verkauft worden ist, muss Löwentraut jetzt auch noch offen gelegt werden.

Im Gegenzug muss Löwentraut der Galerie offenbaren, welche seiner Werke während der Vertragslaufzeit anderweitig verkauft wurden. Und mit ihren Zahlungsansprüchen hatten beide Seiten vor Gericht ein bisschen Erfolg. Legen beide Seiten demnächst dann die verlangten Auskünfte über Bildverkäufe noch vor, dann könnte der Prozess darum aber sogar noch fortgesetzt werden. Das nun ergangene Teil-Urteil kann zudem per Berufung vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht noch angefochten werden.