Prozess in Düsseldorf Brandstifter aus Holthausen muss drei Jahre in Haft

Düsseldorf · Die Anklage ging nach dem Feuer an der Adolf-Klarenbach-Straße im Juli 2023 zunächst von einem 24-fachen Mordversuch des Mieters aus. Doch im Urteil kam das Gericht jetzt zu einem anderen Schluss.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Davide Alesci.

Foto: wuk

Mit einer milden Bewertung des Angeklagten hat das Landgericht am Freitag den Prozess gegen einen 65-Jährigen wegen Brandstiftung abgeschlossen. Der Mann hatte zu Prozessbeginn Anfang Januar gestanden, dass er im Juli 2023 frühmorgens in seiner Erdgeschoss-Wohnung eines Elf-Parteien-Wohnhauses in Holthausen ein Feuer gelegt und dann das Haus verlassen hatte, ohne die Feuerwehr zu rufen. Die Anklage ging zunächst von einem 24-fachen Mordversuch an den Bewohnern aus. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe sich der Angeklagte darüber im Klaren sein müssen, dass der Brand auf die anderen Wohnungen im Haus hätte übergreifen könnte. Er habe demnach in Kauf genommen, dass die anderen elf Mietparteien in Lebensgefahr geraten, schlimmstenfalls sterben würden. Und insbesondere habe er gewusst, dass der Nachbar in der Wohnung über ihm aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sein würde, sich selbst in Sicherheit zu bringen.

Doch im Urteil kam das Schwurgericht jetzt zu einem anderen Schluss: Wie vom Staatsanwalt beantragt, wurde der Angeklagte allein wegen der Brandstiftung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Grund für das vergleichsweise milde Urteil: Der Angeklagte hatte über seinen Anwalt schildern lassen, dass er in „Todesangst“ in seiner Erdgeschosswohnung gelebt habe, weil ihn eine Frau aus einem Nachbarhaus vielfach mit fremden Männern heimgesucht, Einrichtungsgegenstände entwendet und ihn dazu noch geschlagen und getreten habe. Das hatte der Verteidiger zu Beginn der Verhandlung im Namen seines Mandanten erklärt. Als die Peinigerin dann noch angekündigt habe, am nächsten Morgen (jenem Samstag im Juli) wiederzukommen und dann 200 Euro von dem heute 65-Jährigen zu verlangen, habe der Angeklagte morgens die Wohnung in Brand gesetzt und sei anschließend in den Volksgarten geflüchtet.

Der Brand war am 22. Juli 2023, ein Samstag, gegen 7 Uhr an der Adolf-Klarenbach-Straße ausgebrochen. Mehrere Bewohner hatten das Mehrfamilienhaus wegen des heftigen Rauchs nicht selbstständig verlassen können und mussten halb von der Feuerwehr mit Atemschutzmasken gerettet und ins Freie gebracht werden. Ein Bewohner wurde damals leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Zur Tatzeit hatten sich insgesamt 24 Menschen in dem Haus aufgehalten.

Nach Schilderungen von Zeugen wütete das Feuer so heftig, dass die Bewohner in Lebensgefahr schwebten: Flammen schlugen bereits aus den Fenstern und drohten sogar, auf die Nachbarwohnungen und -häuser überzugreifen. Die Feuerwehr konnte dies jedoch verhindern. Das Haus war nach Ende der Löscharbeiten von der Feuerwehr als unbewohnbar eingestuft worden. Die Bewohner kamen alle bei Freunden und Bekannten unter.

Der zündelnde Mieter hatte sich bereits noch am gleichen Samstagvormittag auf einer Polizeiwache gestellt und gestanden, das Feuer vorsätzlich gelegt zu haben. Die Beamten hatten ihn daraufhin festgenomen. Die Staatsanwaltschaft schickte den damals 64-Jährigen dann auch erstmal in Untersuchungshaft.

Formell war die Tat des Angeklagten zunächst als versuchter Mord aus Heimtücke an den Bewohnern gewertet worden, doch rückte zuletzt auch der Staatsanwalt von diesem Vorwurf ab. Zumal ein Gutachter im Prozess nicht ausschließen konnte, dass der Angeklagte zur Tatzeit womöglich nur eingeschränkt schuldfähig gewesen ist. Auch das Gericht erkannte, dass hier eine Verurteilung wegen 24-fachen Mordversuchs „vollkommen fern liegend“ sei, da der 65-Jährige die Tragweite seiner Brandstiftung wohl auch intellektuell „nicht erkannt“ habe. Darauf hatte der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer noch einmal hingewiesen. Dem ist das Gericht im Urteil gefolgt und hat die Haftstrafe für den Angeklagten nun auf drei Jahre festgesetzt.