Justizzentrum in Düsseldorf Gebiss, Schnaps, Messer – was im Gericht so liegen bleibt

Düsseldorf · Im Düsseldorfer Amts- und Landgericht vergessen die Besucher oft Dinge, die dann in einem Schrank aufbewahrt werden. Wir haben mal hineingesehen.

Ein Besucher des Land- und Amtsgericht vergaß sein Gebiss. Die Justiz bewahrte es auf.

Foto: RP/dpa, Kai Remmers

Etliche Menschen verlieren bei Gericht die Geduld, andere ihre weiße Weste, manche sogar die Freiheit. Doch zumindest für Gegenstände, die im Justizzentrum am Oberbilker Markt liegen bleiben, verloren oder nicht wieder abgeholt werden, gibt es eine hauseigene Fundstelle bei der Wachtmeisterei. Vor Jahren lagerte dort sogar mal ein künstliches Gebiss. Aber das ist so lange her, dass jetzt niemand mehr weiß, ob es zum Ober- oder Unterkiefer passte.

Pullis, Schals, Regenschirme oder Handschuhe sind Standard. Aber sogar Autoschlüssel oder Tickets für das Justiz-Parkhaus lassen Gerichtsgäste gerne zurück. Dabei sollte ein solcher Verlust auffallen, sobald man versucht, die Tiefgarage an der Werdener Straße per Auto wieder zu verlassen. Und doch bleiben solche Fundsachen oft monatelang liegen. In einem eigens gesicherten Schrank der Wachtmeisterei werden diese Gegenstände gesammelt, katalogisiert und im Justiz-Computer extra aufgelistet. Im vergangenen Jahr sammelten sich dort rund hundert Fundsachen, säuberlich sortiert in zwölf Boxen – für jeden Monat ein eigener Karton. Aktuell wartet dort auch ein Geldbeutel-Fund mit einem dreistelligen Bargeldbetrag auf seine Abholung. Wer darauf jedoch Anspruch erheben möchte, der muss vorher die Geldbörse selbst und auch den Inhalt ganz genau beschreiben können. Aber auch Personalausweise bleiben hier zurück – die Eigner werden dann von der Justiz angeschrieben und zur Abholung aufgefordert. Der Blick in einen solchen Monatskarton mit Fundsachen ähnelt der Aussicht in eine Wundertüte: Dort gibt es Nagelscheren, Brillen, Holzbesteck – aber auch Pfeffersprays und sogar ein Multitool. Doch nicht jedes Stück ist irgendwo in einem Prozesssaal oder auf einem Gerichtsflur zurückgeblieben. Denn bei den Einlasskontrollen der Justiz müssen Gäste auch alle spitzen, gefährlichen oder verdächtigen Mitbringsel zurücklassen, können ihr Eigentum beim Verlassen des Gebäudes dort wieder abholen.

Ein hoher Prozentsatz davon wird aber einfach aufgegeben. Darunter sind auch etliche Taschen-Fläschchen mit Kräuterschnaps oder mit Klarem. Was womöglich zur Stärkung in einer Prozesspause gedacht war, lassen Besucherinnen und Besucher hinterher gerne zurück. Werden solche Gegenstände auch nach Monaten nicht abgeholt, schreitet die Wachtmeisterei irgendwann zur Vernichtung der damen- und herrenlosen Sachen. Außer bei Bargeld, versteht sich. Das geht dann entweder an den Finder oder kommt in die Staatskasse.