Verkehr in Düsseldorf Merowingerstraße: Trotz Klage bleibt es bei Tempo 30

Düsseldorf · Ein Bürger hatte gegen die reduzierte Geschwindigkeit geklagt. Nun hat das Verwaltungsgericht für das Tempolimit entschieden – mit einer interessanten Begründung.

Die Merowingerstraße in Bilk – seit dem Aus der Umweltspur vor zwei Jahren gilt dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Foto: Christoph Schroeter

Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Bürgers gegen die Geschwindigkeitsreduzierung auf der Merowingerstraße abgeschmettert – Tempo 30 bleibt dort also vorerst weiter bestehen. Die Stadt hatte das Tempolimit im Frühjahr 2021 verhängt, um die Abgasbelastung zu verringern und die weggefallene Umweltspur auf dieser Strecke auszugleichen. Ein Bürger hatte dagegen geklagt. Er meint, die Grenzwerte für Stickstoffdioxid würden gar nicht überschritten. Außerdem habe die Stadt keine Alternativmaßnahmen geprüft.

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat der Stadt nun recht gegeben und die Beschränkung auf 30 km/h auf dem Teilstück der Merowingerstraße zwischen Ludwig-Hammers-Platz und Kopernikusstraße/Südring bleibt zunächst bestehen.

Die Begründung lautet: Es geht ums große Ganze. Ausschlaggebend sei nämlich die Verbesserung der Luft in der gesamten Stadt. Zwar könne die Stadtverwaltung das Tempolimit nicht mit dem Schutz der Anwohner der Merowingerstraße erklären, so das Gericht. Denn die Grenzwerte wurden dort seit 2020 eingehalten oder sogar unterschritten. Berechnungen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ließen darauf schließen, dass die Grenzwerte sogar bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 noch eingehalten werden könnten.

Reduzierung im Luftreinhalteplan der Stadt vorgesehen

Doch die Geschwindigkeitsreduzierung auf der Straße in Bilk sei im Luftreinhalteplan der Stadt vorgesehen – der Plan wiederum solle dafür sorgen, dass sich die Luftqualität im gesamten Stadtgebiet verbessert. Angesichts dieses Interesses könne das Tempolimit auch dort fortbestehen, wo es mit Blick auf die Grenzwerte eigentlich nicht nötig wäre. Gegen den Beschluss kann der klagende Bürger beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde erheben.

Langfristig wird sich der Verkehr auf der Merowingerstraße ohnehin noch einmal ändern: Dort soll ein Radweg entstehen. Das Tempolimit hat aus Sicht der Stadtverwaltung die Verträglichkeit zwischen Auto- und Radverkehr aber bereits verbessert.

(veke)