Düsseldorf weist Raubkunst-Vorwurf zurück

Bei einem Gemälde des Museum Kunstpalast bestand der Verdacht, dass es der Galerist Max Stern im Dritten Reich unter Zwang abgeben musste. Die Stadt kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um ein anderes Bild handelt.

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Das Gemälde „Sonnenuntergang an der Nordsee“ scheint sich zu Recht im Besitz des Museum Kunstpalast zu befinden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Stadt. Die Herkunft des Werkes des Künstlers Heinrich Heimes sei „nun vollständig aufgeklärt“, teilte das Presseamt am Montag mit. Es gebe keinen Hinweis auf einen „NS-verfolgungsbedingten Entzug“. Danach bestünde kein Anspruch der Erben des Galeristen Max Stern auf das Bild.

Foto: Museum Kunstpalast Düsseldorf, Horst Kolberg

Die Diskussion um das Werk hatte Anfang des Jahres begonnen. Das „Max Stern Art Restitution Project“ hatte erklärt, dass der Verdacht bestehe, das Werk im Besitz des Museum Kunstpalast sei Teil einer Zwangsversteigerung gewesen. Dabei stützte es sich auf den Katalog einer Versteigerung von 1937, den Titel und die ungewöhnlichen Maße des Werkes. Das „Restitution Project“ kümmert sich seit 2005 darum, jene Werke zu lokalisieren, die dem jüdischen Kunsthändler Max Stern im Dritten Reich entzogen worden sind.

Dazu zählen auch weitere Arbeiten in Düsseldorf. In den Sammlungen der hiesigen Museen gibt es nach Angaben der Stadt 35 Werke, die einst über den Kunsthändler Julius Stern oder seinen Sohn Max beziehungsweise deren Galerie gehandelt wurden. Fünf der Gemälde hat Düsseldorf nach 1933 erworben. Aktuell liegen laut Stadt zu einem halben Dutzend Werken Auskunftsgesuche vor. Für das Gemälde „Die Kinder des Künstlers“ von Wilhelm von Schadow hat die Stern-Stiftung einen Restitutionsanspruch angemeldet. Die Stadt gibt an, dass zu dem Bild die Eigentumsverhältnisse zwischen 1933 und 1945 nicht aufgeklärt werden konnten. Sie habe angeboten, die „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ anzurufen.

Im Internet hat die Provenienzforscherin der Stadt, Jasmin Hartmann, die Eigentumsgeschichte des Heimes-Bildes entsprechend ihrer Recherchen dokumentiert. Danach hat das Gemälde dem Künstler bis zu seinem Tod im Jahr 1933 gehört. Zunächst erbte es seine Frau Gertrude Henrica. Als sie 1945 starb, ging es an ihre Tochter Antoinette Elisabeth von Bochmann über. Im August 1960 hat sie es laut Forschungsbericht als Schenkung an das Städtische Kunstmuseum Düsseldorf (heute: Stiftung Museum Kunstpalast) übergeben.

Das „Restitution Project“ hatte eine Reihe von Punkten ausgemacht, die dafür sprachen, dass es sich um ein zwangsversteigertes Werk handelte. Am 13. November 1937 war es als Los-Nr. 67 unter dem Titel „Abendstimmung an der Nordsee“ im Auktionshaus Lempertz ein Werk zum Aufruf gekommen, das die Vertreter des Projekts Stern zurechneten. Dafür sprachen der Titel, die Maße, die Technik und ein Etikett auf dem Keilrahmen des Gemäldes.

Laut Stadt ist das Werk in ihrem Besitz aber das mit dem Titel „Sonnenuntergang an der Nordsee“ und auch die Maße seien nur ähnlich, aber nicht identisch. Heimes hat viel am Meer gemalt. Der Künstler studierte Ende des 19. Jahrhunderts an der Düsseldorfer Kunstakademie unter anderem unter Eugen Dücker und Olof Jernberg. Zu Studienzwecken fuhr er wiederholt an die Küste bei Egmond aan Zee, wo eine ganze Reihe von Werken mit Nordsee-Motiven entstanden. Wo sich das andere Gemälde, also „Abendstimmung an der Nordsee“ befindet, ist weiterhin unbekannt.

Dieser Fall steht im Zusammenhang mit der großen Debatte um Max Stern. Die Stadt hatte beabsichtigt, die Geschichte des Sammlers in einer Ausstellung zu erläutern. Oberbürgermeister Thomas Geisel sagte die Schau ab, nach internationalem Protest wurde sie wieder geplant. Zuletzt sollte es aber zuvor ein Symposium geben, das den Düsseldorfer Kunsthandel im Nationalsozialismus, die Biografie Sterns, die Geschichte seiner Galerie und die Wiedergutmachungsbemühungen nach dem Zweiten Weltkrieg behandelt.

In keinem der Punkte muss das letzte Wort schon gesprochen sein. Das steht auf der erwähnten Internetseite unter den Daten zum Gemälde passend formuliert: „Provenienzforschung ist ein fortlaufender Prozess, bei dem sich die Quellen- und Informationslage jederzeit ändern kann.“