Max Stern: Experte kritisiert Düsseldorf

Die schwäbische Stadt Weinsberg hat am Montag bekanntgegeben, dass sie ein Werk, das der Galerist Max Stern im Dritten Reich aufgeben musste, an dessen Erben zurückgibt. Die Entscheidung ist eng verbunden mit Düsseldorf.

Das Bild zeigt den Kunsthändler Max Stern um 1925. Foto: NGCLA

Foto: NGCLA

Düsseldorf. Die Stadt Weinsberg im nördlichen Baden-Württemberg hat das Gemälde „Die Weiber von Weinsberg“ von Gerritt Claesz Bleker aus dem Jahr 1624 restituiert. Das hat die Kommune am Montag bei einer Pressekonferenz bekanntgegeben. Sie hat damit anerkannt, dass der jüdische Sammler Max Stern das Bild bedingt durch die Verfolgung der Nazis verloren hat und dass die Max & Iris Stern Stiftung die rechtmäßigen Eigentümer des Werkes sind. Wegen der Bedeutung des Werkes für die Stadt und dank der finanziellen Unterstützung durch die Kulturstiftung der Länder und die Ernst von Siemens Kunststiftung kann das Gemälde in den Sammlungen des Weinsberger Rathauses bleiben.

Bei der Bekanntgabe wurde starke Kritik an der NRW-Landeshauptstadt laut. Die Rückgabe dieses Gemäldes sei ein klarer Weckruf an alle staatlichen und privaten Institutionen, die, anstatt das Richtige zu tun, noch immer ein Auge zudrückten und wegschauten, sagte Ronald S. Lauder, Vorsitzender der Commission for Art Recovery, die sich der Raubkunst und Wiedergutmachung widmet. „In jüngster Zeit hat das Max Stern Art Restitution Project nicht überall in Deutschland die Unterstützung erhalten, die es hätte erhalten sollen — das gilt insbesondere für die Stadt Düsseldorf, die die Arbeit des Max Stern Art Restitution Project nicht mit dem gebotenen Respekt behandelt hat“, sagte Lauder.

Max Stern war die Ausübung seines Berufs als Kunst- und Antiquitätenhändler 1935 verboten worden, aus dem Jahr 1937 gibt es ein Foto, das „Die Weiber von Weinsberg“ als Teil seines Lagerbestands ausweist. Wenig später zwangen ihn die Nazis, die Restbestände seiner Galerie zu versteigern. Die Stadt Weinsberg erwarb das Gemälde 1968 aus Privatbesitz, 2015 machte die Stern-Stiftung einen Restitutionsanspruch geltend.

Die Recherchen zum Thema hätten ergeben, dass der Anspruch berechtigt ist, teilte die Stadt gestern mit. In weiteren Verhandlungen mit der Stern-Stiftung erzielten beide Seiten die Einigung, dass das Gemälde restituiert wird und dann von der Stadt zurückgekauft werden kann. „Die Rückgabe des Bildes beweist, dass faire und gerechte Lösungen möglich sind, wenn alle beteiligten Parteien zur Zusammenarbeit bereit sind“, sagte Lauder.