Düsseldorf will Sexualtäter in Sondereinrichtung schicken

Düsseldorf. Mit Hilfe des Gerichts will die Stadt Düsseldorf den als gefährlich geltenden Sexualstraftäter, der sich zurzeit auf freiem Fuß in der Landeshauptstadt aufhält, in einer geschlossenen Einrichtung unterbringen lassen.

Der 63 Jahre alte Mann saß jahrelang hinter Gittern und wurde dann nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Er war Anfang Juli überraschend von Bayern in die Landeshauptstadt gekommen und wird seitdem mit hohem Aufwand von der Polizei überwacht. Das Ordnungsamt der Stadt hat beim Landgericht beantragt, dass er nach dem Therapie-Unterbringungsgesetz in die dafür vorgesehene Einrichtung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Oberhausen kommt.

Der 63-Jährige wäre der erste Straftäter in dem eigens geschaffenen Übergangsstandort mit Therapieangebot und hohem Sicherheitsstandard in Oberhausen. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums sind dort 20 Plätze entstanden. Träger ist der Landschaftsverband Rheinland.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Donnerstag könnte die 25. Zivilkammer des Landgerichts schon in der kommenden Woche über den Fall entscheiden. Über den 63-Jährigen sagt ein Gutachten, dass die Rückfallgefahr bei mehr als 50 Prozent liege. Der Mann war unter anderem wegen Sexualstraftaten in Haft.

Das Therapie-Unterbringungsgesetz des Bundes ist seit Anfang des Jahres wirksam. Danach können entlassene Häftlinge auf Antrag der kommunalen Ordnungsbehörden in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen werden, wenn sie unter einer psychischen Störung leiden und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.