Neue Vorschrift Düsseldorfer Grundschule verbietet Schleier

Erstmals verbietet eine Schule in Düsseldorf Gesichtsverhüllung. Mütter sollen nicht mehr mit Schleier auftreten.

Die Adolf-Klarenbach-Schule in Holthausen hat ein praktisches Burka-Verbot verhängt.

Foto: Boris Roessler

Düsseldorf. Eine Düsseldorfer Grundschule hat erstmals ein praktisches Burkaverbot verhängt. Die Adolf-Klarenbach-Schule in Holthausen reagiert damit offenbar auf Mütter, die mit Schleiern auf das Schulgelände kamen. Bislang ist bundesweit keine Schule bekannt, die zu einer solchen Maßnahme gegriffen hat.

Die Schule wird von vielen muslimischen Kindern besucht, seit dem Vorjahr wohnt auch der bekannte Salafist Sven Lau in der Nähe. Vor kurzem wurde nun die Hausordnung geändert. Unter „Kommunikation“ heißt es darin: „Legen Sie bitte eine Bedeckung, die Ihre visuelle Identifikation (Gesichtserkennung) behindert, bei Betreten des Schulgeländes ab.“ Die Änderung wurde in der Schulkonferenz — also mit Beteiligung von Eltern - abgestimmt.

Schulleiterin Susanne Hartwig wollte sich am Dienstag gegenüber Medien nicht zu dem Schritt äußern, offenbar hatte das Ministerium einen Maulkorb verhängt. Die Vorsitzende der Elternpflegschaft bestätigte aber: „Das Phänomen Verschleierung hat es hier gegeben.“ Aus der Elternschaft war zudem zu hören, manche Kinder hätten die Verschleierung von Frauen nicht einordnen können: „Manche hatten Angst“, so die Beobachtung einer Mutter.

Unklar ist die rechtliche Bewertung des Schrittes. Bislang ist der Gesetzgeber zum Thema Kopftuch aktiv geworden, nicht aber zu Ganzkörperverhüllungen wie Burka und Nidak. Die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde hätte die Möglichkeit, die Hausordnung der Schule zu kassieren, wenn sie rechtliche Bedenken hat.

Von muslimischer Seite wurde der Schritt der Schule begrüßt. „Sofern der Schulfrieden und der Schulbetrieb konkret durch Verhaltensweisen tangiert, gefährdet bzw. gestört wird, hat eine Schulleitung die Pflicht, diese zu unterbinden“, so der Kreis der Düsseldorfer Muslime am Dienstag in einer Mitteilung. Wer sich dadurch eingeschränkt fühle, habe die Möglichkeit, sich an ein Gericht zu wenden.