Eltern aus Meerbusch klagen gegen Cecilien-Gymnasium

Cecilien-Gymnasium hatte Bewerber spät abgelehnt.

Düsseldorf. „Panne bei der Schulanmeldung“ berichtete die WZ vor zwei Jahren, als das Cecilien-Gymnasium in Niederkassel Bewerber aus dem Düsseldorfer Umland ablehnte. Einige von ihnen haben dagegen geklagt, am Donnerstag wird vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt. Die Entscheidung ist von großer Bedeutung für die Düsseldorfer Gymnasien, ein Gerichtssprecher in Münster spricht von einem „Grundsatzurteil“.

Die Familien aus Krefeld und Meerbusch hatten sich zunächst an das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gewandt mit der Argumentation, dass der Wohnsitz kein Argument für eine Ablehnung sein könne. Der Weg von Meerbusch nach Niederkassel sei zudem kürzer als zum Beispiel aus dem Düsseldorfer Südosten.

Zudem betonten die Kläger, dass es ein Angebot wie am „Ceci“ in ihren Gemeinden nicht gebe: Die Schule bietet Montessori-Ausrichtung und Englisch als Unterrichtssprache in Fächern wie Erdkunde und Geschichte.

Die Richter lehnten die Klage jedoch ab, woraufhin die Familien sich im Eilverfahren an das OVG wandten. Dort ließ man das Verfahren zu, sah aber keine Eilbedüftigkeit, schließlich könnten die Kinder gegebenenfalls später an das Gymnasium wechseln.

An Düsseldorfer Schulen lernen 750 Kinder aus dem Umland, viele davon an den Gymnasien. Andererseits sind die wegen seit Jahren steigender Anmeldungen an der Auslastungsgrenze. Das Düsseldorfer Schuldezernat möchte deshalb, dass die Aufnahme von Schülern aus dem Umland zumindest nicht beworben wird.

Ausgelöst wurde der Streit 2011, als die Schulleitung am „Ceci“ den Eltern Hoffnung auf einen Platz gemacht hatte mit einem zusätzlichen bilingualen Zweig. Das Land verlangt aber mindestens einen Regelzug pro Jahrgang.