„Enormer Aufwand“: Polizei schützt Bürger vor Sextäter

Obwohl ein gefährlicher Sexualstraftäter auf freiem Fuß ist, beruhigt die Polizei. Der Mann kam völlig überraschend in die Stadt.

Düsseldorf. Damit hatte niemand gerechnet: Der gefährliche Sexualstraftäter, der nach 22 Jahren hinter Gittern irgendwo in Deutschland freigelassen wurde, sollte eigentlich gar nicht nach Düsseldorf kommen. Zur Stadt hat er offenbar keinerlei Bezug, nur so viel: „Er hat sich in früheren Jahren wohl mal hier aufgehalten“, erklärte Polizeipräsident Herbert Schenkelberg am Mittwoch.

Weshalb der Über-60-Jährige kurz nach seiner Freilassung am 30. Juni trotzdem völlig überraschend darum bat, nach Düsseldorf gebracht zu werden, kann sich hier niemand erklären. Zumal an einem anderen Ort schon alles vorbereitet war.

So kam es zu dem ungewöhnlichen Fall, dass sich die diensthabenden Polizisten nach einer kurzfristigen Vorwarnung plötzlich einem gefährlichen Sexualstraftäter gegenüber sahen, der irgendwie untergebracht werden musste. „Eine Chance, ihm den Aufenthalt zu verwehren, bestand und besteht nicht“, stellt Schenkelberg klar.

Die Polizei befindet sich in einer schwierigen Situation. Einerseits ist sie für die Sicherheit der Bürger verantwortlich — und für diese Aufgabe betreibt sie nach eigener Aussage auch „enormen Aufwand“. Hintergrund: Gutachter glauben, dass der Mann mit „mehr als 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit“ rückfällig wird.

Jürgen Schneider, Leiter der Direktion Kriminalität, verspricht: „Wir garantieren mit unseren Mitteln, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit solche Taten nicht wieder passieren.“ Eine Aussage, der Oberbürgermeister Dirk Elbers vertraut: „Ich habe volles Vertrauen in die Polizei, dass sie die Sicherheit in der Stadt im Griff hat und somit auch keine Gefahr für die Bevölkerung besteht.“

Doch welche Taten es konkret waren, die 1988 zu einer Verurteilung führten, bleibt im Dunkeln. Sicher ist nur, dass kein Tötungsdelikt dabei war. Auch Details zur aktuellen Lage teilt die Polizei nicht mit. Weder sagt sie, wo sich der ehemalige Gefangene genau befindet, noch macht sie konkrete Angaben zur Person. Denn — und das ist die andere Seite dieses Falles — die Behörde hat auch die Pflicht, die Persönlichkeitsrechte des Mannes zu schützen, dem nach verbüßter Strafe wieder alle Bürgerrechte zustehen — auch wenn er noch Meldeauflagen und Bewährungspflichten erfüllen muss.

Völlig unklar ist übrigens auch, ob sich der Mann auf Dauer in Düsseldorf niederlassen will — oder gleichsam nur auf der Durchreise ist.