Grenzfall

Es besteht für die Bevölkerung kein Anlass zu übergroßer Sorge: Der Sexualstraftäter, dem Gutachter eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit attestierten, wird von der Polizei intensiv überwacht.

Das ist ihr Job, den sie sicher gut erledigt. Die richterliche Entscheidung aber ist ein Grenzfall. Denn Sicherungsverwahrung kann nachträglich stets angeordnet werden, wenn wie in diesem Fall eine hochgradige Gefahr schwerster Sexualverbrechen vorliegt sowie eine psychische Störung. Letzteres haben die Richter verneint. Wie das eine sein kann ohne das andere, werden viele Menschen nicht verstehen.