Düsseldorf Ex-Küsterin gewinnt Streit mit St. Lambertus
Marion Henninghaus darf in ihrer Wohnung bleiben, muss aber Nebenkosten nachzahlen.
Düsseldorf. Das schönste Weihnachtsgeschenk bekam Marion Henninghaus, die ehemalige Küsterin der Pfarrgemeinde St. Lambertus, am Mittwoch vom Landgericht. Die 69-Jährige darf in ihrer Wohnung am Stiftsplatz bleiben. Die Pfarrgemeinde hatte der Rentnerin die fristlose Kündigung geschickt, nachdem Marion Henninghaus wegen Schimmelbefalls die Miete kürzte. Sie muss allerdings 1062 Euro Nebenkosten nachzahlen.
Vor drei Jahren begann der Streit. Als das neue Jugendpastoralzentrum gebaut wurde, sollte die Frau 2000 Euro Nebenkosten für die Heizung nachzahlen. Nachdem vier Heizkörper im Dach abgeschaltet wurden, lief plötzlich das Wasser die Wände herunter. Bald breitete sich Schimmel in der 75-Quadratmeter-Wohnung aus. Zuletzt konnte die 69-Jährige nur noch das Wohnzimmer nutzen.
Im Januar 2013 kürzte Marion Henninghaus die Miete. Sieben Monate später schickte die Pfarrgemeinde ihr die fristlose Kündigung. Ein Brief, in dem die Mängel aufgeführt wurden, kam im Büro von St. Lambertus angeblich nie an.
Das Landgericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Es sei von besonderer Bedeutung, dass es sich um eine Kirchengemeinde handelt. Aus „sozialen und ethischen Erwägungen“ habe es für die Mieterin nahegelegen, dass St. Lambertus von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Sie habe mit einer fristlosen Kündigung nicht rechnen müssen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils hat das Landgericht allerdings eine Revision zugelassen.