Fahrrad-Diebstahl Fahrrad-Diebstähle steigen auch in Düsseldorf: So kann man das Rad schützen

Düsseldorf · 3366 Fahrräder wurden 2019 bis November in Düsseldorf gestohlen. Für die Besitzer ist das ärgerlich. Oft kann man sich davor schützen.

Ein zurückgelassenes Hinterrad von einem Fahrrad steht nach einem Diebstahl an einem Fahrradständer.

Foto: Martin Gerten

Hoffentlich steht es noch da. Bei vielen Radlern ist eine leichte Nervosität ständiger Begleiter. Vor allem, wenn sie sich ein neues Rad geleistet haben und es dann an einem Ort abstellen müssen, der so gar nicht sicher wirkt. 2019 wurden in Düsseldorf täglich etwa zehn Fahrraddiebstähle gezählt. Die Aufklärungsquote solcher Diebstähle ist seit Jahren niedrig.

2018 gab es laut polizeilicher Kriminalstatistik in Düsseldorf 3234 Fahrraddiebstähle. Aufgeklärt wurden nur etwas über sechs Prozent der Fälle – also nur ungefähr 194. 2019 waren es schon bis November 3366 Diebstähle. Die Polizei zählt diese Delikte als „Bürger belastende Kriminalität“. Das heißt, dass solche Straftaten von der Öffentlichkeit besonders wahrgenommen werden und so das Sicherheitsgefühl der Menschen in hohem Maße beeinflussen. Die Fälle der Statistik sind aber natürlich nur die, die der Polizei gemeldet wurden. Wer sich ohnehin keine Hoffnung auf ein Wiedersehen macht und den Fahrrad-Klau nicht meldet, wird auch nicht gezählt. Wahrscheinlich liegt die Zahl der Diebstähle also höher.

Von Speichenschlössern rät die Polizei grundsätzlich ab

Der Wunsch, sich davor zu schützen, liegt also nahe. Und dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Polizei empfiehlt Schlösser zu verwenden, die sich nicht mit einfachen Hilfsmitteln oder Werkzeugen knacken lassen. Unbedingt sollte man das Rad nicht nur an sich selbst, sondern auch an einem festen Gegenstand, wie Fahrradständer oder Laternenmast, anhängen. Von Speichenschlössern, also solchen, bei denen nur ein Riegel das Wegfahren verhindert, rät die Polizei ab – zu einfach sei das Wegtragen.

Allerdings gebe es nunmal keine verbindlichen Mindestanforderungen an Fahrradschlösser. Auch wenn viele Hersteller versuchen, immer sicherere Schlösser zu entwickeln. Welche aus mit Draht verwobenen Textilfasern zum Beispiel. Oder dicke Bügelschlösser, die es Seitenschneidern schwer machen können. Die Polizei empfiehlt hierbei, sich vor dem Kauf über Tests der Schlösser zu informieren. Erst im vergangenen Jahr hat etwa Stiftung Warentest 20 Schlösser getestet – nur fünf konnten die Tester überzeugen.

Wer sich also nicht allein auf sein Schloss verlassen will, hat mittlerweile auch andere Methoden, sein Rad im Auge zu behalten. In einer Welt, in der alles irgendwie vernetzt ist, lässt sich genau das auch mit dem Fahrrad machen. „It’s my bike“ etwa hilft, das teure E-Bike zu verfolgen. Die Trackingtechnik ging im November an den Start und ist Teil der IoT-Venture, einem Unternehmen, das Produkte rund um das Internet of Things (IoT) – also das Internet der Dinge – anbietet. Hier wird an den Motor des E-Bikes ein Chip montiert, mit dem sich das Rad per App überwachen lässt – und ein Diebstahl direkt an die Polizei weitergeleitet werden kann. Das Besondere hier: Das Tracking funktioniert nicht über das normale Mobilfunknetz, sondern über eine neue Funktechnik – das sogenannte Narrowband-IoT.

Diese Funktechnik hat den Vorteil, dass sie wenig Strom verbraucht und eine gute „Festkörperdurchdringung“ hat – außerdem eine hohe Reichweite. Der Sender kann also auch aus Gebäuden oder Tiefgaragen gut funken. Ältere Systeme, die auf andere Tracking-Methoden setzten, waren hier weniger zuverlässig: „GPS-Empfang ist bereits in einem fensterlosen Lieferwagen oder unter einer Betonbrücke nicht gegeben, GSM-Empfang in Betongebäuden wie Tiefgaragen oder empfangslosen Landstrichen auch nicht“, sagt Stephan Behrendt vom ADFC, der solche Funksysteme kritisch sieht. Immerhin kostet der Einbau und die Nutzung von „It’s my Bike“ knapp 250 Euro für fünf Jahre. Denn das Problem sei auch: Selbst wenn der Tracker das Rad gut ortet, heißt das noch nicht, dass man es auch zurückbekommt. „Kein Richter wird auf den vagen Verdacht einer Ortung einen Durchsuchungsbeschluss für ein Mehrfamilienhaus ausstellen. Sie können sich also höchstens selbst auf die Lauer legen.“

Der ADFC empfiehlt daher trotzdem eher ein vernünftiges Schloss und festes Abschließen. Sollte das Rad doch einmal weg sein, hat der gute Chancen, es wiederzubekommen, der es bei der Polizei oder dem Fahrradclub codiert hat. Dabei wird die Rahmennummer gemeinsam mit bestimmtem Merkmalen des Fahrrads dem Besitzer zugeordnet und gespeichert. Das Fahrrad bekommt außerdem einen Aufkleber, an dem auf den ersten Blick erkennbar ist, dass es codiert ist. Das macht es der Polizei nach einem Diebstahl leichter, gefundene Räder ihren eigentlichen Besitzern zuzuordnen.