Ärger um nicht erstattete Ticketkosten Eric Burdon - Fans warten noch immer auf ihr Geld
Düsseldorf · Im Herbst sagte der Rockstar plötzlich Konzerte ab. Hinter der Bühne soll es einen Überfall gegeben haben. Ein Krimi mit Tausenden Opfern: den Kunden.
Es sollte ein fulminanter Abend unter Freunden werden: Darko Ludwig hatte für sich und sieben enge Kumpels – allesamt eingefleischte Musikfans – Tickets gekauft, um Eric Burdon mit Band auf dessen großer Abschiedstournee zu sehen. Mehr als 700 Euro ließ der Düsseldorfer sich das kosten. Es sollte schließlich etwas Besonderes werden; eine bleibende Erinnerung. Zumindest das hat funktioniert, denn plötzlich sagte Burdon die Tour ab und der Veranstalter tauchte gegenüber seinen Kunden ab. Bis heute hat Ludwig sein Geld nicht zurück – Einschreiben, die er dem Unternehmen schickte, allerdings schon. Ungeöffnet.
Am 30. September betrat Eric Burdon in Amsterdam die Bühne, nur um den wartenden Besuchern zu sagen, er und seine Crew seien nicht bezahlt worden und könnten – so peinlich es ihm sei – nicht auftreten. Ein Internetvideo dokumentiert die rauchige Stimme des kleinlauten Musikers, der nach einem „God bless you“ die Bühne verließ, und die ungläubigen Rufe des Publikums. Auch die geplanten Auftritte in Dortmund, Düsseldorf, Rostock, Dresden und Nürnberg wurden gecancelt.
Online-Formular, Einschreiben – keine Reaktion vom Veranstalter
Aus dem fulminanten Abend mit der Musiklegende in der NRW-Landeshauptstadt wurde also für Darko Ludwig und seine Freunde eine Nullnummer. Enttäuscht schickte er die kostspieligen Eintrittskarten an den Ticketverkäufer Eventim – nur um sie zurückzubekommen mit dem Hinweis, der Veranstalter sei verantwortlich. „Hohenstein Konzerte“, ein thüringisches Familienunternehmen, hatte auf seiner Internetseite ein Formular für die betroffenen Fans eingerichtet, wo Ludwig seine Daten eintrug und Scans der Tickets hochlud.
„Dann habe ich auf eine Rückmeldung gewartet – nichts tat sich“, berichtet er. Er versuchte es per Einschreiben. „Das habe ich ungeöffnet zurückbekommen.“ Dann schaltete er eine Anwältin ein, forderte die Firma per Brief mit Einwurf zur Erstattung des Ticketpreises auf. Mit Frist bis Mitte Dezember. Laut Sendungsverfolgung wurde das Schreiben zugestellt. Reaktion von „Hohenstein Konzerte“? „Überhaupt gar keine“, sagt Ludwig.
Firmenanwalt: Schuld liegt nicht bei „Hohenstein Konzerte“
Was zwischen Sänger und Konzertveranstalter schief gelaufen ist, bleibt bis heute unklar. Eric Burdon entschuldigte sich via Facebook bei seinen Fans und beschuldigte „Hohenstein Konzerte“, ihn und sein gesamtes Team geprellt zu haben. Achim Doerfer, Anwalt des Unternehmens, stellt das auf Anfrage anders dar: Vertraglich sei eine Gage von „25 000 US-Dollar pro Konzert, jeweils vor dem jeweiligen Konzert im Voraus“ vereinbart gewesen. Die Inhaberin selbst habe dieses Geld in bar vor Veranstaltungsbeginn in Amsterdam vorgezeigt – und sei von Burdons Management beraubt worden. Dazu laufe ein Ermittlungsverfahren in den Niederlanden.
Doerfer beteuert: „Den Frust der Kunden verstehen wir. Wir haben aber mit einem kleinen Team eine komplexe Situation zu bewältigen.“ Personell sei man schlicht nicht darauf eingestellt, Tausende Ansprüche wütender Käufer zu bearbeiten. Und ohnehin sieht er nicht ein, dass automatisch „Hohenstein Konzerte“ für den Schadenersatz gerade stehen muss. Denn dies würde „ein Verschulden meiner Mandantschaft voraussetzen. Das gibt es aber nicht“, erklärt der Jurist. Und vergleicht den Fall mit dem Brand im Krefelder Zoo: Dieser hafte schließlich auch nicht für das gelegte Feuer und müsse etwa Jahreskarten erstatten, weil das Affenhaus nicht mehr da sei. „Es ist nicht so, dass der Veranstalter jedes, und sei es auch noch so zufällige, Risiko trägt.“ Was im Klartext wohl heißen soll: So lange sich die Firma selbst noch mit Burdon streitet und Saalmieten zurückfordert, werden die Kunden zumindest ihren vollen Ticketpreis nicht erstattet bekommen.
Aber ist es richtig, dass der Veranstalter sein unternehmerisches Risiko einer Konzertabsage auf seine Kunden abwälzt? „Diese Frage würde ich genau so stellen“, sagt Thomas Bradler, Verbraucherrechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. Die Hintergründe der Absage und die zivilrechtlichen Auseinandersetzungen der Firma seien „nicht Problem des Verbrauchers“, sagt der Jurist: „Das ist keine höhere Gewalt. Es kann im Geschäftsverkehr immer passieren, dass man sich nicht einig wird.“ Das Gebaren von „Hohenstein Konzerte“ nennt er „fragwürdig“.
Dennoch versteht er, dass Kunden wie Darko Ludwig vor dem Gerichtsweg zurückschrecken, bei dem man Kosten vorschießen, im Zweifelsfall auch den Anwalt bezahlen muss. „Man könnte einen Mahnbescheid beantragen“, rät er. Hier falle eine geringere Gebühr an, das Verfahren führe aber zu einem Titel und gegebenenfalls eben auch zu einer Vollstreckung. „Das könnte ein erster Schritt sein, um zu zeigen, dass man wirklich gewillt ist, sein Geld zurückzuholen“, erklärt Bradler. Das ist Darko Ludwig. Ob sein gut gemeintes Geschenk an die Kumpels bald ein Fall für den Richter wird, muss jetzt aber zunächst seine Rechtsschutzversicherung prüfen.