Frau erwürgt: Gericht spricht Hund frei und schickt Ehemann in Haft

Düsseldorf. Ein Labrador ist vom Verdacht entlastet worden, sein Frauchen getötet zu haben. Das Verletzungsmuster könne nicht von einem Hund stammen, befand das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag und verurteilte den Ehemann der Toten zu acht Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Er habe die 44-Jährige erwürgt, daran bestehe kein Zweifel, befand das Gericht. Der Verteidiger des 50 Jahre alten Witwers hatte den Hund als Täter ins Spiel gebracht und einen Freispruch für seinen Mandanten beantragt. Die Düsseldorferin war erwürgt in ihrem Badezimmer gefunden worden. Es sei bekannt, dass Labradors manchmal versehentlich ihre neugeborenen Welpen erdrücken, hatte der Anwalt vorgetragen. Möglicherweise habe der 35 Kilogramm schwere Hund die hilflose 44-Jährige erstickt.

Dem stand allerdings der Befund des Rechtsmediziners entgegen: Der hatte typische Würgeverletzungen an beiden Seiten des Kehlkopfs der Toten entdeckt.

Der Witwer war in erster Instanz zu acht Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aber aufgehoben. Das Landgericht ließ mit seinem zweiten Urteil in der Sache zwar den Tötungsvorsatz fallen, beließ es aber beim Strafmaß. Der BGH hatte gerügt, dass das Gericht aus dem Umstand, dass die Frau der Rechtsmedizin zufolge minutenlang gewürgt worden war, auf einen Tötungsvorsatz geschlossen hatte.

Bei dem Ehemann war viele Stunden nach der Tat am 11. November 2010 ein Alkoholpegel von 3,4 Promille gemessen worden. Bei derartiger Trunkenheit habe er nicht unbedingt vorsätzlich gehandelt, befand der BGH.

Der 50-Jährige hatte seine Unschuld beteuert und behauptet, seine ebenfalls völlig betrunkene Ehefrau sei in der Tatnacht im Bad von der Toilette auf den Boden gerutscht. Er habe vergeblich versucht, der korpulenten Frau hoch zu helfen. Dann habe er ihr Kopfkissen und Decke gebracht und sei schlafen gegangen. Am nächsten Tag sei sie tot gewesen.

Den Tod will er erst am Nachmittag gegen 16.00 Uhr bemerkt haben. Zuvor war er bereits mit dem Hund spazieren und hatte eine Stunde lang mit seiner Mutter telefoniert. dpa