Frau erwürgt - Anwalt nennt Hund als Verdächtigen

Düsseldorf (dpa) -Nach dem Tod einer Düsseldorferin, die in ihrem Badezimmer erwürgt aufgefunden wurde, hat ein Anwalt den Hund der Frau als möglichen Täter ausgemacht. Es sei bekannt, dass Labradore manchmal versehentlich ihre neugeborenen Welpen erdrücken, erklärte der Anwalt am Montag am Düsseldorfer Landgericht.

Davor werde auch in den Aufzucht-Richtlinien gewarnt.

Möglicherweise habe der 35 Kilogramm schwere Hund die hilflose 44-Jährige erstickt. Der Anwalt verteidigt den 50-jährigen Witwer. Der war in erster Instanz zu acht Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aber aufgehoben. Das Landgericht muss den Fall nun neu verhandeln. Der BGH hatte gerügt, dass das Gericht aus dem Umstand, dass die Frau der Rechtsmedizin zufolge minutenlang gewürgt worden war, auf einen Tötungsvorsatz geschlossen hatte.

Bei dem Ehemann war viele Stunden nach der Tat am 11. November 2010 ein Alkoholpegel von 3,4 Promille gemessen worden. Bei derartiger Trunkenheit habe er nicht unbedingt vorsätzlich gehandelt, befand der BGH. Der 50-Jährige hatte seine Unschuld beteuert und behauptet, seine ebenfalls betrunkene Ehefrau sei in der Tatnacht im Bad von der Toilette auf den Boden gerutscht. Er habe vergeblich versucht, der korpulenten Frau hoch zu helfen. Er habe ihr stattdessen Kopfkissen und Decke gebracht und sei schlafen gegangen. Am nächsten Tag sei sie tot gewesen. Den Tod will er erst am Nachmittag gegen 16 Uhr bemerkt haben. Zuvor war er bereits mit dem Hund spazieren und hatte eine Stunde lang mit seiner Mutter telefoniert.

Hans-Hermann Sangen vom deutschen Labradorclub in Velbert schloss eine Lebensgefahr für Erwachsene durch einen Labrador am Montag aus. Allenfalls Säuglinge seien durch die großen Tiere gefährdet. Auch Staatsanwältin Britta Schreiber sieht „keinerlei Anhaltspunkte“ für die These des Verteidigers. „Wir haben hier Spuren gefunden, die auf einen typischen Tod durch Erwürgen hindeuten.“ Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt.