Kann ein Labrador sein Frauchen ersticken?
Gewaltsamer Tod einer 44-Jährigen wird seit gestern neu verhandelt. Ehemann unter Verdacht.
Düsseldorf. Kann ein Hund, der sich auf sein Frauchen legt oder springt, so schwere Verletzungen verursachen, dass diese zum Tod führen? Das ist eine der zentralen Fragen in dem Prozess gegen Michael V., der gestern vor dem Landgericht begann. Der 49-Jährige, der die Tat bestreitet, war wegen Totschlags verurteilt worden, weil er seine Ehefrau Christiane erwürgt haben soll. Doch der Bundesgerichtshof hatte den Richterspruch im Oktober vergangenen Jahres aufgehoben, weil viele Beweisanträge der Verteidigung nicht zugelassen wurden. Unter anderem eben auch die Möglichkeit, dass der zwei Jahre alte und bis zu 35 Kilo schwere Labrador für den Tod der 44-Jährigen verantwortlich sein könnte.
Eigentlich hatte das Paar große Pläne, wollte das Haus an der Bredelaerstraße verkaufen und nach Ibiza auswandern. Doch in der Nacht zum 11. November endeten alle Träume abrupt. Um Mitternacht war es zunächst zu einem heftigen Streit zwischen den beiden Alkoholkranken gekommen. Um Mitternacht soll die schwer angetrunkene Christiane V. versucht haben, die Toilette aufzusuchen, brauchte jedoch dazu die Hilfe ihres Mannes. Dabei soll der 49-Jährige die Frau so schwer gewürgt haben, dass sie an den Folgen starb. Nachdem er ihr ein Kopfkissen und eine Decke geholt hatte, ließ der Angeklagte die 44-Jährige einfach liegen.
Gefunden wurde Christiane V. erst am nächsten Tag gegen 16 Uhr. Angeblich hatte das Paar, das getrennte Schlafzimmer hat, vereinbart, sich gegenseitig ausschlafen zu lassen. Darum habe Michael V. erst nach dem Hundespaziergang die Leiche entdeckt und den Notarzt gerufen.
Zunächst war die Todesursache unklar, denn die Frau hatte keine Würgemale. Erst bei der Obduktion wurde entdeckt, dass ein Zungenbein gebrochen war. Außerdem stellten die Ärzte fest, dass es eine Kehlkopfverletzung gab und die Lunge aufgebläht war.
Eine Gerichtsmedizinerin sollte gestern klären, ob der Familienhund diese Verletzungen verursacht haben könnte. Die Verteidigung hatte erklärt, dass sich der Labdrador auf sein Frauchen gelegt haben oder sogar auf die 44-Jährige gesprungen sein könnte. Die Expertin hielt das aber nicht für plausibel. Theoretisch sei möglich, dass einzelne Verletzungen durch den Hund verursacht worden sein könnten. Das Gesamtergebnis der Obduktion deute aber ganz klar darauf hin, dass Christiane V. erwürgt worden sei.
Michael V. schwieg zum Prozessauftakt gestern. Hinweise, dass sich außer dem Hund noch eine weitere Person in dem Einfamilienhaus aufgehalten haben könnte, gibt es bisher nicht. Fest steht aber, dass es bei dem Ehepaar in der Vergangenheit schon vorher mehrere Einsätze wegen häuslicher Gewalt gab. Der Prozess wird fortgesetzt.