Gericht Taxifahrer erhält beschlagnahmtes Geld nicht zurück

Düsseldorf · Nach einem Freispruch vom Landgericht im Juni wartet ein Mann auf 4250 Euro. Das Geld war von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.

Symbolbild

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Mitte Juni wurde ein 46 Jahre alter Taxifahrer vom Landgericht freigesprochen. Er war von einem Kronzeugen der Staatsanwaltschaft willkürlich als Drogendealer beschuldigt worden, obwohl er den Mann gar nicht kannte. Später stellte sich heraus, dass der Spitzel auch noch andere Personen, darunter eine Polizistin, ohne jeden Grund angeschwärzt hatte. Darum wurde das Urteil des Amtsgerichtes gegen den Taxifahrer aufgehoben und es gab einen lupenreinen Freispruch. Seitdem wartet der 46-Jährige auf 4250 Euro. Denn die waren damals bei seiner Festnahme als angebliches Dealgeld von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden. Bis heute hat er keinen Cent davon zurückbekommen.

„Das Geld hat ihm nicht mal selbst gehört. Es war von seinem Arbeitgeber, einem Automatenaufsteller“, erklärt sein Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann. Er hat die Staatsanwaltschaft schriftlich aufgefordert, die 4250 Euro zurück zu erstatten. Bisher wartet er vergeblich auf eine Antwort. „Das kann so nicht sein. Wenn ich als Rechtsanwalt Gelder weiterleiten muss, die mir nicht gehören, muss das in wenigen Tagen geschehen“, so der Jurist, „es kann nicht sein, dass eine Staatsanwaltschaft ein Vierteljahr nicht reagiert.“ Möglicherweise liegt die Ursache des Problems aber in Wirklichkeit beim Landgericht. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte, habe man die Akte des Falls offenbar bis heute nicht zurück bekommen. si