Geländewagen-Fahrer jagte Radler vor sich her
49-Jähriger Mann fuhr um sein Leben. Zeugen berichteten übereinstimmend von dramatischen Szenen.
Düsseldorf. „Es war eine Verfolgungsjagd wie im Film“, schilderte eine Sportwissenschaftlerin (45), was sich am 15. September vor zwei Jahren auf der Gutenbergstraße in Grafenberg abgespielt hatte. Vorneweg ein 49-jähriger Radler, der nach Leibeskräften in die Pedalen trat, nur wenige Zentimeter dahinter ein Geländewagen. Wegen Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr musste sich ein 47-jähriger Paketfahrer vor dem Amtsgericht verantworten.
Zunächst war es an der Kreuzung Graf-Recke-Straße/ Gutenbergstraße zu einer Auseinandertsetzung zwischen den beiden Männern gekommen. Angeblich soll der Radler dem Paketfahrer die Vorfahrt genommen haben. Als der 47-Jährige die Scheibe herunter drehte, soll sein Kontrahent ihm ins Gesicht gespuckt haben. Der 49-Jährige flüchtete und wurde von dem Geländewagen regelrecht gejagt. „Ich hatte Todesangst“, erklärte der Mann am Dienstag. Ob er den Paketfahrer bespuckt habe, daran konnte er sich allerdings nicht mehr erinnern.
Mehrere Zeugen hatten das Geschehen beobachtet. „Ich hatte den Eindruck, der fährt um sein Leben“, berichtete eine junge Mutter. „Er hat den Radfahrer gejagt,“ war sich eine Kinder-Krankenschwester sicher. Der Abstand zu dem Geländewagen habe zeitweise nur etwa 30 Zentimeter betragen: „Der trampelte wie ein Irrer.
Im Wendehammer der Gutenbergstraße stoppte der Paketfahrer den Radler. Er stoppte seinen Geländewagen, so dass der Mann nicht mehr ausweichen konnte und griff zu. Dabei stürzte der 49-Jährige zu Boden und erlitt Prellungen am Hinterkopf sowie Schürfwunden. Auch das Fahrrad wurde beschädigt.
Bis die Polizei eintraf, kam es an dem Wendehammer zu tumultartigen Szenen mit Anwohnern. Ein Nachbar parkte seinen Pkw so, dass der Geländewagen nicht mehr wegfahren konnte. Der Paketfahrer hatte zunächst bestritten, den Mann auf dem Zweirad gejagt zu haben. Der sei vielmehr in Schlangenlinien vor ihm hergefahren, damit er nicht überholen konnte. Doch nach den übereinstimmenden Aussagen der Zeugen war der Sachverhalt für die Amtsrichterin eindeutig. Der 47-Jährige legte nach Rücksprache mit seinem Anwalt ein Geständnis ab. Verurteilt wurde er zu einer Geldstrafe von 4200 Euro und einem Monat Fahrverbot.