Skurriler Streit vor Gericht Hausbesitzer darf seit fünf Jahren nicht in seine Garage

Stadt hatte das Gebäude trotz Mietvertrag verkauft. Der gilt aber weiter.

Foto: Sergej Lepke

Düsseldorf. Vor fünf Jahren kaufte Jörg Gawlitza sein Einfamilienhaus mit Garage am Zeisigweg. Seinen Wagen muss er aber immer noch am Straßenrand parken. Denn bis heute darf der Flugbegleiter seine eigene Garage nicht betreten. Die Stadt hatte das Grundstück damals verkauft, obwohl der Nachbar einen Mietvertrag für die Garage hatte. Seit langem kämpft der 57-Jährige darum, sein Eigentum endlich nutzen zu dürfen. Am Freitag ging der Streit vor dem Amtsgericht in die nächste Runde.

Nach dem Krieg wurde in Unterrath die Siedlergenossenschaft „Freies Volk“ gegründet. Das 12 500 Quadratmeter große Gelände hatte die Stadt zur Verfügung gestellt. 2010 löste sich die Genossenschaft auf, die Häuser fielen an die Stadt als Grundstückseigentümer zurück. „Uns wurde angeboten, die Häuser entweder zu kaufen oder zu mieten“, erzählt Gawlitza, der sich für den Erwerb des Eigenheims entschieden hatte.

Dazu wurden die Parzellen erstmals vermessen und neu eingeteilt. Der Flugbegleiter kaufte das Haus mit Garage, die bislang von seinem Nachbarn genutzt wurde. In dem Glauben, dass er sein Auto dort zukünftig abstellen kann.

Das war ein Irrtum. Denn die Städtische Wohnungsgesellschaft (SWD) hat den Mietvertrag für die Garage bis heute nicht gekündigt. Offenbar sind dort Zuständigkeiten zwischen Stadt und SWD ungeklärt. Gawlitza zog vor das Landgericht und klagte auf Herausgabe seines Eigentums. Vergeblich, denn der Mietvertrag des Nachbarn für die Garage ist älter als der Kaufvertrag fürs Haus. „Die Richter hatten volles Verständnis für uns, konnten aber nicht anders entscheiden“, so Stephan Hertel, der Rechtsanwalt des Hausbesitzers.

Vor dem Amtsgericht klagt der Flugbegleiter nun, um wenigstens die Miete für seine Garage zu bekommen. 40 Euro im Monat für vier Jahre, 560 Euro hat die SWD ihm schon gezahlt. Die Richterin deutete bereits an, dass sie die Ansprüche insgesamt für berechtigt hält.

Der 57-Jährige möchte das Geld eigentlich gar nicht: „Ich würde viel lieber meine Garage nutzen können.“ Der Frieden unter den Nachbarn in der Siedlung ist allerdings nachhaltig gestört. Der ungeliebte Garagen-Mieter grüßt nicht mehr — und wartet am anderen Ende der Straße, bis Gawlitza im Haus ist. Die Richterin kündigte an, den Parteien ihre schriftliche Einschätzung des Sachverhalts zu schicken.