Herzloser Nachbar muss 4000 Euro zahlen

Der 77-Jährige hatte eine schwer verletzte Frau einfach im Treppenhaus liegen lassen.

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Die Haustür ging nicht richtig auf, als ein Rentner im Oktober vor zwei Jahren vom Einkaufen kam. Dahinter lag auf dem Boden seine 58-jährige Nachbarin, die sich bei einem Sturz von der Treppe schwer verletzt hatte. Doch der Mann rief nicht etwa einen Notarzt. Stattdessen stieg der 77-Jährige über die Frau hinweg und verschwand in seiner Wohnung. Wegen unterlassener Hilfeleistung wurde er gestern vom Amtsgericht zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Das Opfer war zufällig etwa fünf Minuten später gefunden worden. Eine Freundin hatte sich Sorgen um die 58-Jährige gemacht, die ihren Hund in Pflege hatte. Auch um das Tier, das im Hausflur herum lief, hatte sich der Angeklagte nicht weiter gekümmert. Als der Notarzt in dem Haus an der Mulvanystraße eintraf, lag die Schwerverletzte im Koma.

Wie der Arzt, der die 58-Jährige notoperiert hatte, erklärte, habe die Frau schwere Hirnblutungen gehabt. Auf die Frage der Richterin, ob sich der Zustand der Patientin wegen der Verzögerung verschlechtert habe, antwortete der Mediziner: „Es ist ja alles gut gegangen.“ Allerdings machte der 42-Jährige auch deutlich, dass die Verletzungen lebensbedrohlich waren. Hätte die Frau noch länger im Treppenhaus gelegen, wäre möglicherweise jede Hilfe zu spät gekommen.

Der Angeklagte hatte von Anfang jede Schuld von sich gewiesen. Als er die Tür öffnete, habe seine Nachbarin auf dem Boden gelegen und geschnarcht. Er habe sich nichts dabei gedacht und sogar gelacht. Es sei nicht zu erkennen gewesen, dass die 58-Jährige verletzt war. Dem widersprach die Freundin des Opfers, die auf dem Boden eine Blutlache gesehen hatte.

Die Staatsanwaltschaft stellte fest, die Version mit dem „Nickerchen“ sei absolut unglaubwürdig. Dem folgte auch die Amtsrichterin, die dem Rentner vorwarf, dass er die Nachbarin nicht einmal angesprochen hatte. Sie verurteilte den 77-Jährigen, der bis zum Schluss uneinsichtig war und keinerlei Reue zeigte, zu einer Geldstrafe von 4000 Euro.