Düsseldorf Hoverboard-Fahrer wehrt sich

40-jähriger Programmierer will Geldbuße nicht hinnehmen.

Foto: si

Düsseldorf. „Offenbar soll an mir ein Exempel statuiert werden. Das werde ich so einfach nicht hinnehmen“, zeigt sich Oleg B. entschlossen. 1200 Euro Buße soll der Programmierer zahlen, weil er mit seinem Hoverboard, der Mini-Version eines Segways, von der Polizei auf der Kölner Straße erwischt worden war. Es ist offenbar das erste Mal in Deutschland, dass ein Amtsrichter eine Strafe gegen einen Hoverboard-Fahrer anordnete.

Der 40-Jährige erklärte der WZ, dass er ganz langsam auf dem Bürgersteig gefahren sei und auch niemanden gefährdet habe: „Ich habe mich wie ein Verbrecher gefühlt, als die Polizei mich angehalten hat.“ Er sei sich keiner Schuld bewusst gewesen: „Ich bin ja nicht mal auf der Straße gefahren.“

Mit fahrlässigem Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte der Amtsrichter den Bußgeldbescheid begründet — weil Oleg B. keine Versicherung für das Hoverboard hat. Der 40-Jährige will es auf einen Prozess ankommen lassen und schaltet einen Rechtsanwalt ein: „Auch die 1200 Euro halte ich für völlig überhöht. Das steht in keinem Verhältnis.“