Jetzt doch: Geschäfte dürfen Sonntag öffnen
Gericht gibt der Stadt recht — und rüffelt gleichzeitig den OB. Handel reagiert erleichtert.
Das gerichtliche Hin und Her im Hinblick auf die verkaufsoffenen Advents-Sonntage in Düsseldorf nach Verdi-Klagen ist perfekt. Durften in der vergangenen Woche in den Stadtteilen nur Geschäfte mit besonders großem Weihnachtsmarktangebot vor der Tür öffnen, sollten sie jetzt am zweiten Advent laut Verwaltungsgericht in der Innenstadt komplett geschlossen bleiben. Bis gestern. Da entschied nun das Oberverwaltungsgericht in Münster das genaue Gegenteil. Der verkaufsoffene Sonntag in Innenstadt, Altstadt und Carlstadt findet von 13 bis 18 Uhr wie ursprünglich von der Stadt genehmigt statt.
Grund sind unterschiedliche Bewertungen der Rechtsprechung. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, dass die Stadt nicht überzeugend dargelegt habe, dass der Weihnachtsmarkt als Anlass für die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehe als die Geschäfte. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) sieht das zwar auch so, kommt aber zu einem anderen Ergebnis. Denn umgekehrt sei die Wertung der Stadt, der Weihnachtsmarkt stehe gegenüber den Geschäften im Vordergrund, „rechtlich nicht offensichtlich zu beanstanden“.
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Sonntagsöffnung
Vor allem, weil das Gericht die Besucherströme nicht als entscheidenden Faktor ansieht. Zitat aus der Beschlussbegründung: „In einer innerstädtischen Umgebung könne eine im städtischen Leben herausragende Veranstaltung wie der Weihnachtsmarkt in ihrer öffentlichen Wirkung selbst bei einem nicht in erster Linie veranstaltungsbedingten Besucheraufkommen in den Vordergrund treten.“ Zudem bestehe ein „hinreichend enger räumlicher Zusammenhang“ zwischen Geschäften und Weihnachtsmarkt.
Einen kritischen Seitenhieb verteilt das Gericht an Oberbürgermeister Thomas Geisel, der zuletzt gesagt hatte, dass das Gericht Belege über Besucherströme verlangen würden, die nicht nachweisbar zu bringen seien. Das Gericht stellte nun klar, dass es nicht auf exakte Zahlen ankäme, sondern darauf, „dass sich die Gemeinde in einer auch für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren — dokumentierten — Weise Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschaffe. Dies sei in einem Rechtsstaat nicht absurd, sondern eine Selbstverständlichkeit.“
Die Entscheidung sorgte gestern für unterschiedliche Reaktionen. Stephanie Peifer, Verdi-Geschäftsführerin Bezirks Düsseldorf sagte: „Die Entscheidung ist für uns äußerst überraschend und auch widersprüchlich. Für unsere Kollegen im Einzelhandel ist sie sehr bedauerlich.“
Zufriedenheit herrscht dagegen beim Handelsverband Nordrhein-Westfalen. „Es ist eine gute Entscheidung nicht nur für den Handel in der Stadt, sondern auch für dessen Besucher“, sagte Hauptgeschäftsführer Peter Achten mit Blick auf die besondere Bedeutung des verkaufsoffenen Adventssonntags für die Umsätze des Einzelhandels. Das hatte wie berichtet auch Peter Franzen von Franzen an der Kö betont. Gestern sagte er: „Das war die richtige Entscheidung, wir freuen uns sehr darüber.“ Personalprobleme gebe es nicht. „Die Mitarbeiter haben sich in Bereitschaft gehalten.“