Gericht Justizsaga um Raucher Friedhelm Adolfs geht in vierte Runde
Sein Fall entzweit seit mehr als zwei Jahren die Gemüter: Raucher Friedhelm Adolfs (76) soll wegen Zigarettenqualms aus seiner Mietwohnung fliegen. Vor dem Düsseldorfer Landgericht geht es bereits in die vierte Runde.
Düsseldorf (dpa). Der Appell des Bundesgerichtshofs an die Streitparteien, sich zu einigen, ist fruchtlos verhallt. Ring frei für die vierte Runde: Das Düsseldorfer Landgericht muss sich am kommenden Donnerstag erneut mit dem Fall Friedhelm Adolfs (76) beschäftigen, bestätigt eine Gerichtssprecherin. Der laut seinem Anwalt „bekannteste Raucher nach Helmut Schmidt“ soll nach mehr als 40 Jahren seine Wohnung räumen, weil der Zigarettenrauch in den Hausflur gezogen und die Nachbarn unzumutbar belästigt haben soll.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil des Landgerichts aber aufgehoben, mit ungewöhnlich harschen Worten Rechtsfehler gerügt und den Fall an das Gericht zurückverwiesen. Dort soll es nun der erfahrene Zivilrichter Rolf Maurer richten und für eine diesmal revisionsfeste Entscheidung sorgen. Mit der ist am Donnerstag allerdings noch nicht zu rechnen. Das Gericht will zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgeben, wie es weitergehen soll: mit einem neuen Urteil oder dem Start in eine umfassende Beweisaufnahme.
Friedhelm Adolfs gibt sich gewohnt optimistisch. „Ich sehe da kein Problem“, sagt er der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf seinen bevorstehenden Gerichtstermin. „Bislang ist aber noch nichts passiert“, sagt Adolfs. Weder habe es eine Ortsbegehung gegeben, wie sie der BGH gefordert habe, noch liege ihm das Geruchs-Gutachten vor, das klären soll, wie schlimm die Belästigung tatsächlich war. Gespräche für eine Einigung: ebenfalls Fehlanzeige. „Ich habe die Vermieterin seit Jahren nicht mehr gesehen, die müsste inzwischen 88 Jahre alt sein“, sagt Adolfs und vermutet, dass längst andere die Geschäfte führen.
Der bundesweit beachtete Fall hatte Adolfs Sympathien zahlreicher Raucher eingebracht. Der Rentner war zu einer Ikone des Widerstands gegen einen immer schärferen Nichtraucherschutz geworden. Der Rentner und ehemalige Hausmeister des Hauses hatte in den Beschwerden über seine Raucherei ohnehin nur einen Vorwand gesehen, um seine Wohnung - wie den Rest des Hauses - in lukrativen Büroraum umzuwandeln.
Dabei sah es für Adolfs lange Zeit schlecht aus: In der ersten und der zweiten Instanz hatte er sang- und klanglos verloren. Amts- und Landgericht bestätigten seinen Rauswurf. Erst der Bundesgerichtshof schlug sich auf die Seite des rauchenden Rentners. Das Landgericht habe den Fall nicht umfassend aufgeklärt, hatte der BGH bemängelt. Es sei ein Rätsel, wie das Gericht ohne Ortstermin, ohne weitere Zeugen oder ohne eine Schadstoffmessung zu dem Ergebnis habe kommen können, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt sei.
Das Rätsel ist ein offenes Geheimnis: Adolfs Anwältin in erster Instanz hatte die Vorwürfe der Gegenseite nicht bestritten. Damit galten sie als unstreitig. Zeitweise war Adolfs von der Zwangsräumung bedroht, obwohl es noch kein rechtskräftiges Urteil gibt. Doch dieses Damoklesschwert hat das Landgericht mittlerweile einkassiert. Seine Sieges-Zigarre, eine dicke Havanna, die habe er sich natürlich aufbewahrt, sagt Adolfs. Für den Fall der Fälle.