Raucher Friedhelm darf in seiner Wohnung bleiben

Düsseldorf. Am Mittwoch konnte Friedhelm Adolfs mal so richtg durchatmen. Nach einer Entscheidung des Landgerichtes darf der rauchende Rentner weiter in seiner Wohnung an der Kühlwetterstraße bleiben.

Darf bis zur Entscheidung über die Berufung in seiner Wohnung bleiben: Deutschlands wohl bekanntester Raucher Friedhelm Adolfs.

Foto: Uli Deck

Obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, wollte der Obergerichtsvollzieher am 24. März räumen. Das wurde nun gestoppt, weil dem 75-Jährigen ein "nicht zu ersetzender Nachteil" entstehen würde, da er keine vergleichbare Wohnung in Düsseldorf finden wird. Bis zur Entscheidung über die Berufung darf Adolfs nun in seiner Wohnung bleiben.

Zunächst müsse daher die Entscheidung des Landgerichts im Berufungsverfahren abgewartet werden, ob die Kündigung des Mietvertrags durch die Vermieterin rechtmäßig war. Der Mieter habe durchaus Chancen, die Berufung für sich zu entscheiden.

Dem Rentner war fristlos gekündigt worden, weil er seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt haben soll. Mit seiner Klage gegen die Kündigung hatte Adolfs vor dem Amts- und dem Landgericht Düsseldorf verloren. Erst der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Februar aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen.