Kampf gegen Nachtflüge: Noch keine Reaktion auf Klage
Bürger gegen Fluglärm kämpfen gegen Nachtflüge an.
Düsseldorf. Die im Februar von Christoph Lange (Bund gegen Fluglärm) beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen das NRW-Verkehrsministerium eingereichte Untätigkeitsklage ist auf zwei Mitantragsteller aus Lohausen und Ratingen-Tiefenbroich erweitert worden. Die beiden hatten einen Antrag auf Reduzierung der Nachtlandungen eingereicht, aber ebenso wie die BgF keine Antwort erhalten.
Ein Anstieg der Starts und Landungen zwischen 22 und 6 Uhr hatte den Verein „Bürger gegen Fluglärm“ aktiv werden lassen. „Die Behörde hat ohne Nachweis irgendeiner Notwendigkeit 2005 die Zahl der planbaren Flugbewegungen in der Nacht angehoben“, sagt Lange. Um 48 Prozent sei die durchschnittliche Anzahl an Nachtflügen von 2005 bis 2014 angestiegen.