Katzen-Streit vor Kadi: Halterin muss „Donatella“ hergeben
Düsseldorf (dpa). Das Amtsgericht Düsseldorf hat am Donnerstag über eine Katze entschieden: Die Halterin muss ihre „Donatella“ an einen Tierschutzverein zurückgeben. Die Frau habe sich vertragswidrig verhalten, urteilte das Gericht.
Entgegen der Abmachung mit dem Verein hatte die 58-jährige Katzenfreundin „Donatella“ auch ins Freie gelassen. Die geforderte Vertragsstrafe von 1500 Euro müsse sie aber nicht zahlen, entschied der Amtsrichter.
Das juristische Tauziehen zwischen Halterin und Verein ist damit wohl nicht zu Ende. Denn die Katzenfreundin will das Urteil nicht akzeptieren. „Ich werde Donatella auf keinen Fall zurückgeben, es würde sie krank machen.“ Die Frau kündigte Berufung an und kann das Tier auch solange behalten.
Eine gütliche Einigung hatten beide Parteien im März ausgeschlagen. Deshalb musste das Gericht ein Urteil sprechen. Von dem Tierschutzverein aus Langenfeld waren der 58-Jährigen zwei kleine Katzen überlassen worden. Entgegen der schriftlichen Abmachung waren „Donatella“ und eine zweite, inzwischen verschwundene Katze namens „Schlemil“ nicht nur in der Wohnung gehalten, sondern auch ins Freie gelassen worden. Wegen der Vertragsverstöße verlangte der Verein 1500 Euro und die Rückgabe von „Donatella“.