Kaufsucht: Frau betrügt Taxi-Genossen
Angestellte der Taxi-Genossenschaft ließ über Jahre Geld verschwinden. Die Frau kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
Düsseldorf. Edeltraud W. (Name geändert) hatte eine Vertrauensposition bei der Düsseldorfer Taxi-Genossenschaft. Sie war für die Überweisungen an die verschiedenen Unternehmen zuständig. Doch die 56-Jährige leidet unter einer zwanghaften Kaufsucht. Mit einem Trick gelang es ihr, über Jahre Geld auf ihr eigenes Konto zu überweisen, insgesamt rund 95 000 Euro. Wegen Unterschlagung musste sich die Frau gestern vor dem Amtsgericht verantworten.
Gleich zu Beginn legte Edeltraud W. ein umfangreiches Geständnis ab. Seit 1995 war sie bei der Taxi-Zentrale beschäftigt: „Ich wäre wohl auch noch heute dort, wenn das nicht passiert wäre.“ Doch ihre Kaufsucht — das meiste Geld gab die Frau für Mode und Deko-Artikel aus — brachte die Frau immer wieder in finanzielle Schwierigkeiten.
So kam sie auf die Idee, die Kontonummer eines Taxi-Unternehmers durch ihre eigene zu ersetzen, wenn Überweisungen anstanden. Weil Edeltraud W. die Daten anschließend aber sofort wieder korrigierte, fiel das über lange Zeit nicht auf.
Doch vor ihrem Urlaub im Mai vergangenen Jahres vergaß die 56-Jährige, die eigene Kontonummer wieder zu löschen: „Als ich zurückkam, habe ich mich schon gewundert, dass ich mit dem Schlüssel nicht mehr hereinkam. Anschließend wurde ich sofort zum Vorstand gerufen.“
Der Frau wurde fristlos gekündigt, außerdem muss sie den Schaden zurückzahlen. Angeklagt war Edeltraud W. nur wegen der Unterschlagung von 65 000 Euro — der Rest der Taten ist bereits verjährt. Das Geld zahlt sie inzwischen in Raten von 250 Euro an die Versicherung zurück. Eine neue Arbeit hat die Frau nicht gefunden.
„Da war der innere Schweinehund, der gesagt hat, noch ein letztes Mal“, erklärte Edeltraud W., warum sie immer wieder schwach wurde. Inzwischen absolviert sie eine Therapie gegen ihre Kaufsucht. In Supermärkte wagt sich die 56-Jährige auch schon wieder alleine: „In andere Geschäfte gehe ich nur mit meinem Mann.“
Die bisher unbescholtene Frau wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt — auf Bewährung.