Keine Schuld, keine Sühne

Das hätte teuer werden können für den Flughafen. Wäre Klaus Gendrung gestern mit seiner Klage erfolgreich gewesen, wären andere Grundstückseigentümer im Norden vermutlich schnellstens auf den Zug aufgesprungen und hätten ebenfalls ihre Rechtsanwälte in Marsch gesetzt.

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Mit unüberschaubaren Folgen für den Airport. Unstrittig ist inzwischen, dass die Grundwasser-Belastung im Norden durch die Flughafen-Feuerwehr verursacht wurde. Aber nicht mit Absicht und auch nicht fahrlässig, wie das Gericht feststellte. Sogar von der Europäischen Union sei der Zusatz von PFT im Löschschaum noch im Jahr 2005 als unbedenklich eingestuft worden. Darum treffe den Flughafen auch keine Schuld. Folglich fällt auch die Sühne in Form von Schadensersatz aus. Immerhin bleibt dem Kläger die Hoffnung, dass es in absehbarer Zeit gelingt, die Chemikalie wieder aus dem Grundwasser zu entfernen. Kein Grund zum Jubel, aber besser als nichts.