Gericht Achteinhalb Jahre Haft für pädophilen Koch

Düsseldorf · Der Entführer von Paul kommt wohl nie mehr auf freien Fuß. Er nahm das Urteilt regungslos entgegen.

Ohne große Emotionen saß Werner C. (hier mit seinem Rechtsanwalt) bei der Urteilsverkündung auf der Anklagebank. Foto: dpa

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Keine Regung zeigte Werner C. am Freitag bei der Urteilsverkündung im Prozess vor dem Landgericht. Dass der pädophile Koch wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt wurde, spielt für den 37-Jährigen praktisch keine Rolle. Denn er wird nach aller Wahrscheinlichkeit nie mehr auf freien Fuß gesetzt, sondern sein Leben lang in psychiatrischer Behandlung bleiben.

Bereits im Dezember vor zwei Jahren war der Mann nach einem aufsehenerregenden Prozess zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Er hatte den damals zwölfjährigen Paul aus der Schweiz entführt und in seine Hasseler Dachgeschosswohnung verschleppt. Acht Tage lang wurde der Junge immer wieder sexuell missbraucht, bis ihn schließlich ein Einsatzkommando der Polizei befreite.

Während des ersten Prozesses meldeten sich weitere Opfer

Bis zu dem Zeitpunkt war Werner C. nicht vorbestraft. Doch noch während des Prozesses wurde bekannt, dass Paul nicht das einzige Opfer war. Ein junger Mann hatte das Haus in Hassels wiedererkannt, in dem er von dem Koch sexuell missbraucht worden war. Außerdem meldete sich eine junge Frau, die von dem Mann als Siebenjährige vergewaltigt worden war. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, dass sich der Pädophile über 20 Jahre lang immer wieder an Kindern vergangen hatte, ohne dass es aufgefallen war. Die gesammelten Ermittlungsakten wurden jetzt in dem Prozess aufgearbeitet.

Bereits im Mai 1995 sei es in einem Kinderheim der Diakonie zu den ersten Übergriffen gekommen. Der damals 14-Jährige soll sich abends in das Zimmer der damals Siebenjährigen geschlichen und sie in ihrem Hochbett in drei Fällen vergewaltigt haben. In den folgenden zwei Jahrzehnten ist es dann zu weiteren schweren Straftaten gekommen. Die Opfer waren Jungen im Alter zwischen zehn und dreizehn Jahren.

Allen Opfern blieb ein Auftritt
im Zeugenstand erspart

Nachdem die neuen Vorwürfe bekannt wurden, hatte Werner C. bei der Polizei ein umfassendes Geständnis abgelegt. Aus der Vernehmung entstand ein rund fünf Stunden langes Video, das in dem Prozess vorgespielt wurde. Dadurch blieb allen Opfern ein Auftritt im Zeugenstand erspart. Auf Antrag des Verteidigers fand fast der komplette Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren wurde der 37-Jährige verurteilt. Darin ist die Strafe aus dem ersten Prozess allerdings enthalten. Rechtsanwalt Wolfgang, der zwei Opfer als Nebenkläger vertrat, hatte neuneinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Er hatte damals auch schon Paul in dem Strafverfahren vertreten.

Nach dem Urteilsspruch wurde Werner C. zurück in die Psychiatrie gebracht, wo er bereits seit dem Prozess vor zwei Jahren behandelt wird. Unabhängig von der Strafe ist es unwahrscheinlich, dass er nach den zwei Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs noch einmal auf freien Fuß gesetzt wird.