Bahnlärm in Düsseldorf Schallschutzwände für Rath

Rath. · Berücksichtigt wird aber nur ein Teilstück der viel befahrenen Güterzugstrecke.

Marcus Münter am Gleisabschnitt, der bislang bei den Lärmschutzmaßnahmen nicht berücksichtigt wird.

Foto: Julia Brabeck

Die Verwaltung hat im Verkehrsausschuss die aktuellen Planungen zum Lärmschutz für den Stadtteil Rath vorgestellt. Anlass war eine Anfrage der CDU-Fraktion, die unter anderem wissen wollte, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, die Belastungen an der Güterzugstrecke zu senken. In diesem Zusammenhang wurde die Ankündigung der Bahn, neue Lärmschutzwände in Rath bauen zu wollen, bestätigt.

Die Güterzugstrecke 2324 gehört zu der meistbefahrenen Route in Deutschland. Die Verkehrsprognose geht davon aus, dass in den nächsten Jahren das Zugaufkommen erheblich steigen wird und auf dem Düsseldorfer Streckenabschnitt 238 Güterzüge in 24 Stunden fahren werden. Seit Jahren kämpfen deshalb lärmgeplagte Bürger und die Politik für eine Verbesserung des Lärmschutzes und konnten nun zumindest einen Teilerfolg erzielen. So hat die Bahn der Stadt Düsseldorf mitgeteilt, dass zwischen dem nördlichen Ausgang des „Staufenplatztunnels“ und dem Haltepunkt Rath eine rund 200 Meter lange Schallschutzwand westlich der Güterstrecke 2023 gebaut werden soll. Auch entlang der S-Bahn-Linie werden vom Haltepunkt Rath bis zur Osterfelder Straße fast durchgängig Lärmschutzwände ­errichtet.

Für den restlichen Streckenabschnitt zwischen der Haltestelle Rath und der Stadtgrenze Ratingen ist bislang allerdings keine Schallschutzwand vorgesehen. Ratsherr Marcus Münter (CDU) hofft deshalb auf die Reaktivierung der Westbahn zwischen Duisburg und dem Düsseldorfer Hauptbahnhof für den Personenverkehr. Eine im Herbst 2019 vorgelegte Machbarkeitsstudie ergab, dass dieses Projekt baulich machbar, bezahlbar und volkswirtschaftlich sinnvoll sei. Um den Personenverkehr auf der Ratinger Weststrecke wieder in Betrieb zu nehmen, muss zwischen Duisburg-Wedau und Düsseldorf-Rath ein drittes Gleis gelegt werden. „Dann gibt es eine rechtlichen Anspruch auf Schallschutz“, sagt Münter. Eine Umsetzung der Westbahnpläne wird allerdings noch länger dauern und nicht vor 2030 möglich sein.