Makler war Millionär für einen Tag

Die Bank annullierte das Geschäft wegen eines angeblichen Computerfehlers. Der Amtsrichter weist die Klage des Immobilienhändlers ab.

Foto: Volker Hartmann

Düsseldorf. Im Hauptberuf ist Thomas M. Immobilienhändler, spekuliert aber schon seit fast 20 Jahren nebenbei an der Börse. Im März vor vier Jahren machte er im Internet das Geschäft seines Lebens, er verkaufte so genannte Optionsscheine für über 3,9 Millionen Euro, die am Tag zuvor nur 120 Euro wert gewesen sein. Seine Bank bestätigte sogar per E-Mail den erfolgreichen Verlauf der Transaktion. Doch das Geld bekam er am Ende nicht, denn es handelte sich offenbar um einen Computerfehler. Der Makler zog vor das Zivilgericht, das seine Klage jetzt in erster Instanz abgewiesen hat.

Insgesamt 40 000 Optionsscheine zum Erwerb von Anteilsscheinen für eine Bank hatte Thomas M. gekauft. Die hatten pro Stück einen Wert von 0,3 Cent. Sie wären am 7. März 2014 verfallen und völlig wertlos gewesen. Als der Makler einen Tag zuvor auf der Handelsplattform im Internet unterwegs war, traute er seinen Augen nicht. Dort wurden seine Optionsscheine plötzlich für 99,73 Euro pro Stück angeboten. Der Mann reagierte blitzschnell. Innerhalb von fünf Sekunden wies er seine Bank an, alle Anteile zu verkaufen. Für 3,9 Millionen Euro. Abzüglich 34,90 Bearbeitungsgebühr, die das Geldinstitut verlangte.

Das schien auch zunächst gut zu gehen. Doch nach einer internen Prüfung der Bank zahlte man ihm 111,10 Euro aus, Das wollte Thomas M. nicht hinnehmen. Allerdings forderte er zunächst nur den Verkaufserlös für 25 Scheine, um die Gerichtskosten gering zu halten. Das war offenbar eine kluge Idee, denn der Amtsrichter wies die Klage ab. Der Immobilienmakler, der ja bereits einige Erfahrung mit solchen Geschäften hat, müsse erkennen können, dass es sich in dem Fall offenbar um einen Computerfehler handelt.