Mini-Klagen: Wer den Cent ehrt, muss oft kräftig draufzahlen
Vor dem Amtsgericht enden Prozesse um kleine Beträge nur selten erfolgreich. Rechtsanwalt hatte für 19 Cent einen Prozess geführt.
Düsseldorf. Überregional für Aufsehen gesorgt hatte die Klage eines Göttinger Rechtsanwalts. Er hatte seinen Telefonanbieter aus Düsseldorf verklagt, weil ein 19-Cent-Anruf von seinem Telefax berechnet wurde, obwohl das Gerät keinen Hörer hat. Die Klage wurde abgewiesen. Dass sich Amtsrichter mit Klagen im Cent-Bereich befassen müssen kommt gar nicht so selten vor. Erfolgreich sind sie selten.
Wie das Verfahren eines Kleinanlegers, der eine Kapitalanlage-Gesellschaft auf 26 Cent verklagte. Die Firma bietet im Internet Kredite, an denen sich Privatleute beteiligen können. Das machte auch Stefan G. mit kleineren Beträgen.
Was ihn ärgerte: Egal wann er seine Einlage einbrachte, der Kredit wurd erst Wochen später ausgezahlt. Dadurch — so rechnete der Kunde aus — sei ihm ein Zinsverlust von 26 Cent entstanden. Der Richter wies die Klage ab. Er hätte der Firma vorher eine Mahnung schicken müssen. Bis zum Urteil war die Akte auf 63 Seiten angewachsen.
Wenig sinnvoll war auch der Einspruch eines Düsseldorfern, dem von seiner Telefongesellschaft angeblich 24 Cent zu viel abgerechnet wurden. Gegen den Bescheid hatte er vor dem Amtsgericht Einspruch eingelegt — allerdings zu spät, er hatte eine Frist verpasst. So musste er am Ende nicht nur die 24 Cent, sondern auch noch 100 Euro und 20 Cent Gerichts- und Anwaltskosten zahlen.
Um 29 Cent stritt sich der Besitzer eines medizinischen Labors mit einer Patientin. Die hatte die Rechnung für eine Untersuchung über 80,10 Euro nicht rechtzeitig beglichen. Nachdem mehrere Mahnbescheide verschickt worden waren, zahlte die Dame schließlich 143,06 Euro. Doch für den Arzt war die Sache damit nicht erledigt, er wollte auch noch die 29 Cent Zinsen eintreiben, was der Richter allerdings ablehnte.
Ein Hotel und eine Aufzugsfirma stritten sich um 78 Cent. Für einen Mitarbeiter war dort ein Zimmer gebucht worden, der reiste allerdings schon zwei Tage früher als geplant wieder ab. Auch hier ging es am Ende um die Zinsen. Die zahlte die Aufzugsfirma — plus 79 Euro Verfahrenskosten.