Mit Augenmaß

Wer Milliarden Euro Zuschüsse verteilt, hat ein Recht darauf, dass die Empfänger das Geld auch korrekt verwenden. Das geht aber nicht immer buchstabengetreu, kleine Kinder etwa lassen sich nicht strikt in U3 und Ü3 trennen.

Konkret: Wenn eine Kita einen Schlafraum mit Fördergeldern für fünf Kinder unter Drei bekommen hat, dort aber nur vier Kinder schlafen, dann wäre es Irrsinn, wenn der Träger die Zuschüsse für ein Kind zurückzahlen müsste. Denn der Schlafraum wird ja gebraucht. Vernunft und Augenmaß sind gefragt.