Mutmaßliches Polizeiopfer erneuert Vergewaltigungsvorwurf vor Gericht

Ein mutmaßliches Polizeiopfer hat in Düsseldorf vor Gericht bekräftigt, von einem Beamten vergewaltigt worden zu sein. Damit steht Aussage gegen Aussage.

Foto: Melanie Zanin

Düsseldorf (dpa). Ein 25-Jähriger Mann hat vor Gericht bekräftigt, auf einer Düsseldorfer Polizeiwache von einem Beamten vergewaltigt worden zu sein. Der Zeuge habe seine Vorwürfe im Wesentlichen wiederholt, sagte ein Gerichtssprecher nach der nicht-öffentlichen Vernehmung des mutmaßlichen Polizeiopfers. Sowohl das Opfer, als auch der angeklagte Polizist wirkten beim Aufeinandertreffen im Gerichtssaal angespannt und nervös. Bevor der 25-jährige Arbeitslose zu dem Vorwurf befragt wurde, schloss das Gericht die Öffentlichkeit aus.

„Erst als er mit mir zur Toilette ging, begriff ich, dass er Sex mit mir wollte“, sagte der Arbeitslose dem Gericht zufolge aus. Seine Aussagen werden von einer Expertin in dem Strafprozess aussagepsychologisch begutachtet.

Der beschuldigte 58-jährige Hauptkommissar hatte sich am Dienstag erstmals zu der Behauptung geäußert und das Sexualverbrechen bestritten. Er habe den 25-Jährigen nicht einmal berührt, ihn nicht erpresst und auch nicht mit seiner Dienstwaffe bedroht. Er sei zudem seit 35 Jahren glücklich verheiratet und habe keine homosexuelle Neigung.

An der Unterhose des 25-Jährigen, der wenige Stunden nach seinem Besuch auf der Polizeiwache im Präsidium die Vergewaltigung angezeigt hatte, waren allerdings DNA-Spuren des angeklagten Polizisten entdeckt worden. Im Genitalbereich des Angeklagten waren wiederum Mischspuren fremder DNA gefunden worden, die vom mutmaßlichen Opfer stammen könnten.

Der Kommissar hatte dazu ausgesagt, der Mann habe seine Piercings herausgenommen und ihm gezeigt. Er habe sie kurz in die Hand genommen. Später habe der 25-Jährige noch die Toilette der Wache aufgesucht.

In früheren Vernehmungen hatte der 25-Jährige berichtet, dass er den Diebstahl seines Rades anzeigen wollte. Der Kommissar habe den Eindruck erweckt, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliege. Dann habe er sich nackt ausziehen müssen. Wenn er versuche zu fliehen, dürfe er von seiner Dienstwaffe Gebrauch machen. Schließlich habe er den Beamten oral befriedigt, weil er seine Lage als ausweglos empfunden habe.