Sie hatten sich vor Gericht trotz fehlender Konzession in einem Vergleich eine fünfjährige Duldung erstritten. Als sie nach Ablauf der Frist immer noch keine Konzession vorweisen konnten, schloss die Stadt aber den Betrieb.
„Hotelschiffe und andere Schiffe mit Restaurant brauchen diese Konzession auch nicht. Für sie gilt Wasserrecht und der TÜV“, sagte Simone Küffner von der „Weißen Flotte“ am Mittwoch. Doch weil die „MS Allegra“ nicht ablegt, besteht die Stadt auf der Konzession und den Unterlagen, „die jeder Gastronom in der Stadt vorzuweisen hat“, wie Ordnungsdezernent Stephan Keller sagte: Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.
Nach Ansicht von Keller sind die Vorgaben aber zu bewältigen: „Mit der Baugenehmigung ist man relativ weit.“ Auch die Brandschutzvorgaben wie ein zweiter Fluchtweg seien lösbar.