Neun Jahre Rente für tote Mutter kassiert

Betrug wurde erst durch Zufall aufgedeckt. Sechs Monate Haftstrafe auf Bewährung.

Ein 59-Jähriger kassierte neun Jahre für die tote Mutter.

Foto: Peter Steffen

Düsseldorf. Wenn Versicherte 95 Jahre alt werden, macht die Deutsche Rentenversicherung eine Routine-Überprüfung, wie es den Herrschaften geht. Im Fall von Maria K. war das eine Überraschung, denn die Dame war schon neun Jahre zuvor verstorben. Knapp über 500 Euro waren seitdem jeden Monat auf das Girokonto ihres Sohnes überwiesen worden, insgesamt mehr als 54 600 Euro.

Wegen Betruges saß Christian K. darum am Donnerstag auf der Anklagebank, für den 59-jährigen Chemikanten war das alles ein großes Missverständnis. Eine Beamtin der Rentenversicherung erklärte, wie es dazu kommen konnte. Die Verstorbene hatte eine Alters- und eine Witwenrente. „Das waren in den alten Verträgen zwei verschiedene Konten, wie von zwei verschiedenen Personen“, berichtete die 33-Jährige. Als Maria K. starb, gab es eine Meldung vom Postrentenservice, über den alle Informationen weitergegeben werden.

Daraufhin wurde die Zahlung der Altersrente eingestellt, die Witwenrente allerdings lief weiter. Warum, das konnte nicht geklärt werden. Erst als der 95. Geburstag anstand, fiel das Versehen auf. Es wurde Strafanzeige erstattet. Christian K. wiederum fühlte sich unschuldig.

Er habe seine Mutter damals betreut, als sie schwer krank und pflegebedürftig gewesen sein. „Für dich ist gesorgt“, soll die alte Dame ihm damals versichert haben. Sie habe für ihren Sohn eine so genannte „Kriegsschadenrente“ abgeschlossen, für die der Chemikant dem Gericht am Donnerstag auch Unterlagen vorlegte. Doch die hatten mit der ausgezahlten Witwenrente nichts zu tun.

Der Angeklagte erklärte, er habe damals einen Bestattungsunternehmer beauftragt, alle Angelegenheiten zu erledigen. Als weiter Geld auf dem Konto einging, habe er auch noch mit einem Mitarbeiter des Postrentenservice telefoniert: „Der hat mir gesagt, dass mit der Rente alles in Ordnung ist.“ Darum sei das Ganze ein Missverständnis.

Das allerdings glaubte die Amtsrichterin ihm nicht. Sie verurteilte den 59-Jährigen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.