In einer Pressemitteilung schreibt er: "Rechtspopulistisches Gedankengut ist in unserer Stadt nicht willkommen." Allerdings werden in Düsseldorf öffentliche Einrichtungen für Parteiveranstaltungen zur Verfügung gestellt. Die Anmietung der Schulaula für den Parteitag hätte nur dann nicht rechtlich verhindert werden können, wenn der Veranstalter AfD vom Bundesverfassungsgericht verboten worden wäre.
Geisel: "Es handelt sich um eine Veranstaltung, die nach geltendem Recht nicht verwehrt werden kann. Wir werden die Einnahmen aus der Vermietung einer Flüchtlingsinitiative zur Verfügung stellen."