Obdachloser im Kaufrausch
650 000 Euro für ein Mietshaus wollte er bar bezahlen.
Düsseldorf. Eine eigene Wohnung hat Peter K. schon seit zwei Jahren nicht mehr. Wegen seines Vorstrafenregisters und einem Schufa-Eintrag hat der 60-Jährige bei Vermietern schlechte Karten.
Aber ein Mehrfamilienhaus im Wert von 650 000 Euro hat man ihm ohne weiteres verkauft. Erst nach dem Notartermin kam heraus, dass der Obdachlose völlig mittellos ist. Das brachte ihn gestern wegen Betrugs auf die Anklagebank.
Dabei ging es dem Mann nicht um einen finanziellen Vorteil. „Ich fühlte mich sehr vereinsamt und wollte mich aufwerten“, erklärte Peter K., warum er im Dezember 2009 eine Maklerfirma aufgesucht hat. Ihm sei es um den Kick bei den Verhandlungen gegangen: „Dann bin ich wer.“
Durch Zufall hatte er gesehen, dass an der Karl-Anton-Straße ein Mehrfamilienhaus zum Verkauf stand und forderte ein Exposé an. Das schickte man ihm ins Obdachlosenheim.
Es folgten Verhandlungen, mehrere Besichtigungstermine und schließlich der Termin beim Notar. Bis dahin hatte Maklerin Olga L. keinen Verdacht geschöpft. Der Chemielaborant hatte sich als Maschinenbau-Ingenieur ausgegeben, der gesundheitlichen Gründen ausscheiden müsse und eine hohe Abfindung erwarte. Da außerdem eine Erbschaft anstehe, wollte er die 650 000 Euro bar bezahlen.
Doch als der Maklertermin anstand, behauptete Peter K., dass man ihm die Papiere gestohlen hatte: „Ich habe gehofft, dass der Kaufvertrag dann nicht zustande kommt.“ Doch unterschrieben wurde trotzdem. Dadurch soll der Maklerfirma ein Schaden von 23 000 Euro entstanden sein.
Ähnliche Geschäfte hatten den 60-Jährigen schon mehrfach hinter Gitter gebracht. Im „Kaufrausch“ — so der Angeklagte — habe er zwei Porsches, einen Jaguar, eine Eigentumswohnung und teure Möbel gekauft. Dafür hatte er schon eineinhalb Jahre in Haft verbracht.
„Da haben einem Obdachlosen plötzlich alle Wegen offen gestanden“, bezeichnete sein Anwalt das Ganze als „Köpenick-Effekt“. Doch wegen der vielen Vorstrafen gab es gestern kein Pardon: Peter K. muss zehn Monate ins Gefängnis. Ohne Bewährung.