Prozess in Düsseldorf 24-Jähriger muss für Prügelattacke im Alkoholrausch zahlen

Düsseldorf · Er schlug einem Freund mit der Faust ins Gesicht und bedrohte ihn: Dafür muss ein 24-Jähriger nun zahlen.

Das Gebäude des Amts- und Landgerichts in Düsseldorf.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Er konnte sich zwar nicht mehr an die Tat erinnern, leid tat sie ihm aber trotzdem: Ein 24-Jähriger aus Düsseldorf ist nach einer Prügelattacke im Alkoholrausch am Montag, 8. Oktober, vom Düsseldorfer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 15 Euro (insgesamt 1050 Euro) verurteilt worden.

Laut Anklage hatte der Angeklagte Ende August 2023 zwei Freunde in der Wohnung seiner Mutter zu Gast. Die drei Männer tranken Alkohol, darunter Schnaps, und irgendwann kam es zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und einem der beiden. An die Gründe konnte sich keiner der Beteiligten mehr erinnern, wohl aber, dass das spätere Opfer versuchte, schlichtend einzugreifen. Daraufhin habe der 24-jährige Angeklagte diesen attackiert, ihm mit der Faust zehnmal ins Gesicht geschlagen und versucht, ihn zu treten und zu beißen. Zudem habe er gedroht, er kenne jemanden, der könne „ihn und seine Familie umlegen“.

Danach ging er demnach in die Küche und holte ein Messer, woraufhin das Opfer die Polizei rief. Den Beamten bot sich beim Eintreffen vor Ort jedoch ein chaotisches Bild. Der Angeklagte war nämlich, ohne dass es jemand mitbekommen hatte und aus bis heute ungeklärter Ursache, in der Zwischenzeit vom Balkon der Wohnung im zweiten Stock gefallen. Dabei verletzte er sich schwer, lag danach länger im Krankenhaus und ist bis heute arbeitsunfähig. Sein Opfer erlitt bei der Attacke Hämatome und Prellungen.

Erinnern konnte sich der Angeklage indes an nichts mehr, weder an den Streit noch die Attacke oder den Sturz aus dem Fenster, wie er auch am Montag vor Gericht sagte. Die Aussagen der Zeugen zeichneten jedoch ein ausreichendes Bild, sodass er sich für das Geschehene entschuldigte und sich nicht gegen die Vorwürfe zur Wehr setzte.

Der Verhandlung war ein schriftlicher Strafbefehl vorausgegangen. Gegen diesen hatte der Angeklagte noch Einspruch eingelegt. Verurteilt wurde er jetzt wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung. Dabei galt er wegen des starken Alkoholkonsums allerdings als vermindert schuldfähig. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.