Über Instagram kennengelernt Angeklagter gesteht Missbrauch einer 13-Jährigen in Düsseldorfer Hotel
Düsseldorf · Über Instagram soll ein 32-Jähriger eine Jugendliche dazu gebracht haben, ihm mehr als 400 kinderpornografische Bilder und Videos von sich zu schicken. Schließlich soll er das Mädchen persönlich getroffen und sexuell missbraucht haben.
(veke/dpa) Gegen einen 32-Jährigen aus der Schweiz hat am Montag ein Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht begonnen. Dem Mann wird vorgeworfen, ein 13-jähriges Mädchen über Instagram kennengelernt, sich mit ihm in Düsseldorf verabredet und es in einem Hotel sexuell missbraucht zu haben.
Laut Anklage waren der 32-Jährige und das Mädchen im Frühjahr über das soziale Netzwerk in Kontakt gekommen. Der Angeklagte soll die 13-Jährige online dazu überredet haben, ihm pornografische Bilder und Videos von sich zu senden. Zwischen dem 15. April und Anfang Mai soll das Mädchen dem Schweizer mehr als 400 Bild- und Videodateien geschickt haben. Anschließend soll sich der Angeklagte mit dem Mädchen in einem Hotel in Düsseldorf verabredet haben. Dort soll er die 13-Jährige dann sexuell missbraucht und weitere kinderpornografische Bilder von ihr gemacht haben.
Am Montag hat der Prozess gegen den 32-Jährigen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, den Besitz und die Herstellung kinderpornografischer Inhalte sowie Körperverletzung vor. Der Angeklagte, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, erschien in einem lilafarbenen Jogginganzug und mit einem zerzausten Irokesenschnitt vor Gericht.
Zum Schutz des Mädchens hat das Gericht für die gesamte Hauptverhandlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Später berichtete ein Gerichtssprecher, dass der Angeklagte die Vorwürfe gestand.
Der 32-Jährige war am 7. Mai von der Polizei in Düsseldorf festgenommen worden. Die Mutter hatte ihre Tochter bereits an dem Tag als vermisst gemeldet. Der Vater hatte nach ihr gesucht und nach Gerichtsangaben seine Tochter mit dem 32-Jährigen in Nähe des Hauptbahnhofs entdeckt. Der Vater habe den Mann dann bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Bei der Auswertung des Mobiltelefons des Mädchens waren die Ermittler auf die pornografischen Fotos und Videos sowie die Chats gestoßen.
Für den Prozess sind bis zum 26. November vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird anschließend öffentlich verkündet.