Prozess: Jäger sind sich nicht grün
Treibjagd in der Eifel hatte ein Nachspiel. 73-Jähriger darf das Revier nicht mehr bejagen.
Düsseldorf. Eigentlich wollte Roland T. Wildschweine und Rehe vor die Flinte bekommen, doch über Stunden tat sich gar nichts. Stattdessen gab es nach der Treibjagd in der Südeifel auch noch jede Menge Ärger. Dem 73-Jährigen wurde von den Jagdpächtern nämlich der Vertrag gekündigt, seitdem darf der Düsseldorfer nicht mehr auf die Jagd gehen. Am Dienstag trafen sich die Jagdfreunde vor dem Zivilgericht wieder.
Insgesamt hatte Roland T. 1800 Euro gezahlt, um ein Jahr lang in dem 600 Hektar großen Gelände bei Uttertshausen auf die Jagd gehen zu dürfen. Bei der Treibjagd im Oktober vergangenen Jahres kam es dann zu dem Zwischenfall. Der 73-Jährige, der bereits seit 30 Jahren einen Jagdschein hat, soll seinen zugewiesenen Platz verlassen haben, ohne sich bei seinen Kameraden abzumelden. Das sei sehr gefährlich, wenn geschossen wird, und ein schweres Vergehen unter Waidmännern, begründeten die Jagdpächter ihre Entscheidung.
Roland T. bestreitet das energisch: „Ich habe zweieinhalb Stunden allein in einem Wald gestanden. Dort hat man mich hingeschickt.“ Außerdem sei bei Jagd überhaupt nichts geschossen worden. Er will nun 800 Euro von den Jagdpächtern zurückhaben. Der Düsseldorfer geht außerdem davon aus, dass etwas ganz Anderes dahinter steckt: „Ich hatte zwei Monate vorher moniert, dass vier Hochsitze nicht in Ordnung sind und repariert werden müssen.“
Der Richter erklärte, er könne fachlich nicht beurteilen, wie schlimm es ist, wenn ein Jäger seinen zugewiesenen Standort verlässt. Um eine Beweisaufnahme mit Zeugenaussagen zu vermeiden, schlug er als Vergleich vor, die 800 Euro an die Kinderpädagogik des Nationalparks Eifel zu spenden. Das lehnten die Jagdpächter aber nach längerer Beratung ab.
Darum werden am 17. September die anderen Jägersleute vor Gericht erscheinen müssen und schildern, was sich bei der Treibjagd tatsächlich zugetragen hat.