Am Ende einer langen Verhandlung entschied die Richterin, das Verfahren gegen den 21-Jährigen einzustellen.
Die Auflage: Ein Frisör-Gutschein und eine Zahlung von 300 Euro an eine Kinderhilfsorganisation.Die 20 Jahre alte Düsseldorferin hatte den Vater ihres Kindes im Juli 2009 angezeigt, weil dieser angeblich in ihre Wohnung geschlichen war. Sie sei aufgewacht, als der junge Mann mit einer Schere in der Hand neben ihrem Bett stand. Er habe sich auf sie gesetzt und ihr die Haare bis auf zehn Zentimeter abgeschnitten.
Bei dem Versuch, sich zu wehren, habe sie sich an der Hand verletzt.Der Familienfrieden istwieder hergestelltZur Gerichtsverhandlung erschien die 20-Jährige jedoch nicht. Sie sei krank, wolle aber sowieso nicht gegen ihren "Verlobten" aussagen. Der vermeintliche Verlobte schien über diese Äußerung verwundert, war er doch der Meinung, ledig zu sein. Man habe sich zwar versöhnt, möglicherweise sei die Beziehung nächste Woche aber auch schon wieder beendet.
"Woher soll ich das schon wissen", sagte er.Der Verteidiger des jungen Mannes drängte darauf, das Verfahren zum Schutz des mittlerweile wieder hergestellten Familienfriedens einzustellen. Die Vorwürfe der Freundin ließen sich schließlich nicht nachweisen. Wegen des gemeinsamen Sohnes habe es damals Streitigkeiten gegeben.
Der Angeklagte hatte Sorge, dass sich die Mutter nicht ausreichend um ihn kümmere und holte den knapp Zweijährigen zu sich. Nun seien die Konflikte aber beigelegt, eine Regelung für den Umgang mit dem Kind gefunden.Die Staatsanwältin willigte schließlich ein, das Verfahren gegen Auflage einzustellen.