Düsseldorf Prozess: Paar soll Vierjährige misshandelt haben

Es wird geprüft, ob Taten verjährt sind. Das Kind selbst will, dass die Eltern bestraft werden.

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Düsseldorf. Das Mädchen war nicht einmal fünf Jahre alt, als sie ein Martyrium erleiden musste: Mindestens ein Jahr lang soll das Kind von ihrer Mutter und deren Lebensgefährten misshandelt worden sein. Das Paar soll es brutal geschlagen haben, es ins Kinderzimmer eingesperrt und teilweise mehrere Stunden ohne Essen und Trinken seinem Schicksal überlassen haben. Laut Anklage, über die am Donnerstag vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, ist das Mädchen durch die Körperverletzungen und durch die Vernachlässigung nachhaltig traumatisiert. Sie ist heute, mit mittlerweile elf Jahren, auf dem Entwicklungsstand einer Siebenjährigen.

Das Martyrium nahm ein Ende, als Anfang 2009 das Jugendamt einschritt und das Kind aus der Familie holte. Dem Kindergarten war nicht entgangen, dass das kleine Mädchen verwahrloste. Als Erzieherinnen schließlich Misshandlungsspuren feststellen, schalteten sie das Jugendamt ein.

Die Angeklagte (heute 26) war noch Schülerin, als sie 2004 das Mädchen zur Welt brachte. 2008 zog der mitangeklagte Lebensgefährte (heute 27) bei der Alleinerziehenden ein. Von diesem Zeitpunkt an mehrten sich laut Anklage die Übergriffe. Das Paar soll teilweise gemeinsam auf das Kind eingeschlagen haben, misshandelte nur der Mann das Kind, unternahm die Mutter nichts, um ihn davon abzuhalten. Sogar mit beringten Fingern soll das Mädchen verprügelt worden sein.

Der Mutter und ihrem Lebensgefährten wirft die Staatsanwaltschaft grobe Verletzungen ihrer Fürsorge- und Aufsichtspflicht vor. Doch weil das Mädchen den Vorwurf erst Jahre nach dem Martyrium äußerte, muss nun geprüft werden, ob die Tat bereits verjährt ist. Kommt die Staatsanwaltschaft zu diesem Ergebnis, wird das Verfahren gegen das Paar eingestellt.

Die Anwältin des Kindes will nun, dass sich das Landgericht mit dem Fall beschäftigt. Das Kind selbst habe geäußert, dass die Eltern bestraft werden sollen. Die Staatsanwaltschaft soll prüfen, ob der Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorliegt. Dabei gelten andere Verjährungsfristen als beim Tatbestand der groben Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht. Sollte es zu einer veränderten Anklage kommen, drohen dem Paar dann bis zu zehn Jahren Haft.