Düsseldorf Prozess: Wie hart darf Fußballspielen sein?

Zwei Kicker waren beim Kampf um den Ball mit dem Kopf zusammengestoßen. 28-Jähriger wurde schwer verletzt und fordert 12 000 Euro.

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Düsseldorf. Es waren gerade zwölf Minuten gespielt in der Bezirksliga-Partie zwischen dem BV 04 und Hilden 05/06. Da krachten beim Kampf um den Ball zwei Abwehrspieler mit dem Kopf zusammen. Der Hildener Tobias G. wurde dabei schwer verletzt. Der 28-Jährige erlitt mehrere Knochenbrüche im Kopf und eine schwere Schulterverletzung. Bis heute trägt er eine Metallplatte im Kopf. Vor dem Landgericht gab es am Freitag ein Nachspiel. Denn Tobias G. fordert nach dem Foul Schmerzensgeld und weitere Kosten von seinem Gegenspieler, insgesamt 12 000 Euro. Für das Gericht keine einfache Entscheidung, geht es doch um die Frage, wie hart es bei Amateuren auf dem Fußballplatz zugehen darf und wann die Grenze zur Körperverletzung überschritten ist.

Tobias G. wollte den Ball nach einem langen Pass des Gegners vor dem eigenen Strafraum verteidigen. Nachdem er das Leder wie bei einem Fallkrückzieher über sich hinweg gekickt hatte, drehte sich der 28-Jährige um und wollte zum Kopfball ansetzen. Da sei sein Gegenspieler aus vollem Lauf auf ihn zugelaufen und es kam zu dem verhängnisvollen Kopfstoß. Was danach passierte, daran kann sich der Verteidiger, der inzwischen mit dem Fußballspielen aufgehört hat, nicht mehr erinnern.

„Ich habe mich auf den Ball konzentriert und den Gegenspieler gar nicht wahrgenommen“, erinnerte sich sein 21-jähriger Gegenspieler an die Szene, „ich habe den Ball zu einem Mitspieler köpfen wollen.“ Auch der BV-Spieler trug dabei eine blutende Platzwunde davon und war eine Woche lang krank geschrieben.

Zunächst hatte der Schiedsrichter das Spiel weiterlaufen lassen. Erst als beide Kicker am Boden lagen, unterbrach er. Später zeigte er dem 21-Jährigen die gelbe Karte, die im Spielbericht aber als normales und nicht einmal als grobes Foul vermerkt ist.

„Auch faires Verhalten kann beim Fußball zu schweren Verletzungen führen“, stellte der Richter fest. Er regte an., dass ein Experte des DFB als Sachverständiger geladen werden soll, der solche Aktionen auch im Profi-Bereich bewertet. Zusammen will man sich das Video ansehen, das es von dem Spiel gibt. Damit waren beiden Parteien einverstanden.